zahnarztpraxen 522 dentaltechnik DenPhaMedDentaltechnische Versicherungen

Dentaltechnik und Patientendaten besonders schützen

Viele niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen gehen davon aus, dass bei Inventarversicherungen, die um den Baustein „Überspannung durch Blitzschlag“ erweitert wurden, ein umfassender Schutz für technische Anlagen besteht. Das erweist sich aber oft als teurer Irrtum, denn ein Bedienungsfehler, eine unsymmetrische Belastung des Praxisstromnetzes oder ein Kurzschluss können ebenfalls zu einer Überlastung elektronischer Schaltkreise führen.


Plötzlich, unerwartet und von außen

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Und in der Tat: Mit einer guten Inventarversicherung sind die hochwertigen Apparaturen einer Zahnarztpraxis bereits vor vielen Gefahren abgesichert.

In der Regel umfasst ein solcher Schutz Schäden aufgrund von Feuer, Wasserrohrbrüchen, Sturm und Hagel sowie bei Einbrüchen und Vandalismus.

Also alles, was plötzlich, unerwartet und von außen auf die eigenen Werte einwirken und sie beschädigen, zerstören oder entwenden kann.

Und – wie gesagt – auch Überspannung durch Blitzschlag kann dort durchaus mitversichert sein.

Sie wollen wissen, was genau Ihre Werte- oder Inhaltsversicherung beinhaltet? Überprüfung Inhaltsversicherung auf Dentaltechnik (Mail an Zentralbüro)


Allmählich, vermutet und von innen

Folgerichtig sind alle Schäden, die im Laufe der Zeit eintreten (Beispiel: irgendwann hat jedes Röntgengerät auch mal „fertig…“), von denen man ahnt (Beispiel: Schimmelbildung nach unzureichender Trocknung) sowie alle sogenannten Eigenschäden durch die eigenen Mitarbeiter nicht versichert.

zahnarztpraxen 522 dentaltechnik schaeden DenPhaMedLetztere übrigens sind für die häufigsten und gerade in Zahnarztpraxen recht teuer.

Beispiel: Kaffee über den Laptop vergossen, fallengelassene Bohraufsätze oder übers Wochenende nicht ausgeschaltete Medizintechnik).

Wir können Ihnen gern auch sagen, welche dieser Schäden Ihre Versicherung beinhaltet und welche nicht.

Überprüfung Inhaltsversicherung generell (Mail an Zentralbüro)


Inhaltsversicherungen: Alles außer Elektronik und Datenverlust…

Nicht in Werte- und Inhaltsversicherungen mitversichert sind alle Schäden an der Medizin- und Dentaltechnik, die durch folgende Ursachen ausgelöst werden:

  • zahnarztpraxen 522 dentaltechnik werteversicherung DenPhaMedBeschädigungen (Unachtsamkeit etc.)
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschlüsse
  • Sicherungsdefekte
  • Überspannungsschäden (außer nachgewiesene Blitzeinschläge)

… um nur die Wichtigsten in der Reihe ihrer Häufigkeit zu nennen. Es dürfte nach unseren Erfahrungen kaum einen Zahnarzt geben, in dessen Praxis es noch nie einen Unachtsam- oder Ungeschicklichkeits-Schaden gegeben hat. Dagegen kommen Überspannungsschäden deutlich seltener vor – aber wenn, dann so gut wie nie wegen Blitzeinschlag.


Elektronikschäden und Datenverlust verursachen häufig Betriebsunterbrechungen

Neben Wasserschäden ist die Elektronik die häufigste Ursache für eine längere Praxisunterbrechung. Oft nur, weil es keinen Zugriff auf Kalender- oder die Patientendaten gibt. Manchmal auch, weil diese durch einen Virus oder Trojaner nicht mehr vorhanden sind. Seltener, aber dann superärgerlich, weil die Elektronik der Behandlungseinheiten betroffen sind und der Stuhl nicht mehr „mitspielt“ oder das Röntgengerät die Aufnahmen „verweigert“.

Wichtig zu wissen: Nur mit einer Inhaltsversicherung riskieren Praxisinhaber, bei Elektronik- und/oder Datenverlust-Schäden eine doppelte Nicht-Versicherung, denn ist der Hauptschaden (= Elektronikschaden) nicht versichert, ist der Folgeschaden (= Betriebsunterbrechung) ebenfalls nicht versichert.

Die digitale Zahnarztpraxis

Seit 2012 müssen Praxen Abrechnungsdaten an die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in elektronischer Form weiterleiten.

zahnarztpraxen 522 dentaltechnik digitale zahnarztpraxis DenPhaMedSeitdem ist eine funktionierende Praxissoftware Grundvoraussetzung für die Liquidierung erbrachter Leistungen. Moderne Röntgengeräte funktionieren nur noch elektronisch. Viele Terminkalender laufen mittlerweile online.

Ebenso der Datenaustausch in BAG und MVZ.

Nicht nur maximalvernetzte Zahnarztpraxen sind anfälliger geworden für Elektronik- und Hacker-Schäden, es gilt für alle Praxen.

Deshalb sollte der Versicherungstatbestand in den Risikobereichen

  • Elektronik-/Dentaltechnik-Schutz sowie
  • Datenverlust-Risiko und
  • daraus resultierende Betriebsunterbrechungskosten

auf jeden Fall überprüft werden, wenn das in den letzten zwei Jahren nicht erfolgt ist. Anfrage Schutz Dental- und Kommunikationstechnik (Mail an Zentralbüro)