zahnarztpraxen 6 altersabsicherung zahnaerzte DenPhaMedAltersabsicherung für Zahnärzte

Eine sichere Altersvorsorge fußt auf mehreren Säulen

Mit der verpflichtenden Kammerversorgung verfügen Zahnärzte über eine verglichen mit der Gesetzlichen Rentenkasse recht guten Altersversorgung. Aber nur mit den 18- bis 28ern allein fällt das Kauen manchmal schwerer.
Denn um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, müssten zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Mehr

zahnarztpraxen 60 altersabsicherung perfekter biss DenPhaMedZum perfekten Biss im Alter braucht es auch die 38- bis 48er Zahnreihe

Es ist also nicht nur im Bereich der Berufsunfähigkeitsvorsorge und bei der Hinterbliebenen-Absicherungwichtig, dass Zahnärzte einen privaten Schutz neben ihre Kammervorsorge stellen, sondern eben auch ein zweites privates Standbein, dass vornehmlich zwei Aufgaben hat:

für den Fall einschneidender Veränderungen eine Kompensation ausfallender und begrenzter Leistungen sicher zu stellen. 
Zum Beispiel bei individuellen Einschränkungen der Arbeitskraft oder gar einer dauerhaften Berufsunfähigkeit oder bei „überraschenden“ Satzungsänderungen wie – nur beispielhaft – der radikalen Veränderungen der Zahnärzteversorgung Berlin durch deutliche Reduzierung des Bemessungsfaktors und späteres Rentenbezugsalter oder die Versagung von Rentenerhöhungen der Nordrheinischen Ärzteversorgung in den späten 0-er-Jahren.

Sowie als Aufstockung der „Kammerrente“ zur Sicherstellung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfes im Alter. Insbesondere natürlich zum aufrechterhalten des gewohnten bisherigen Lebensstandards. Aber auch für besondere Wünsche nach der Praxisabgabe. Und je nach persönlicher Situation und individueller Zukunftserwartung auch als Finanzgrundlage für dann mögliche Reisen, als Vorsorge für späteren Pflegeaufwand, zur Absicherung möglicherweise noch bestehender Verbindlichkeiten oder als zusätzliche Familienabsicherung. 
Mehr dazu finden Sie hier

Ruhestandsplanung über Praxiserlös – Nur noch mit Vorbereitung

Die dritte Säule zahnärztlicher Altersvorsorge ist natürlich der Praxisverkauf. Da allerdings die Praxisabgabe längst kein Selbstläufer mehr ist, sollte sich zukünftig kein Zahnarzt und keine Zahnärztin mehr auf diese „Vorsorgeform“ verlassen.


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