Rechtliche Fragen rund um die Praxisservice 32 arztrecht schriftrolle DenPhaMed

Was niedergelassene Ärzte und Ärztinnen unbedingt wissen sollten

Wer als Arzt oder Ärztin beruflich tätig ist, muss sich mit einem vielschichtigen Medizin- und Arztrecht auseinandersetzen. Geregelt werden hier die juristischen Beziehungen zwischen Arzt und Patient ebenso wie zwischen Ärzten untereinander. Schließlich sind auch noch öffentlich-rechtliche Regelungen und Bestimmungen zu meldepflichtigen Krankheiten zu nennen. Diese Vielfalt können wir auf unseren Seiten nicht umfassend darstellen. Deshalb beschränken wir uns auf bestimmte Themen, die den Arzt oder die Ärztin ganz direkt betreffen.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz ändert sich der Ärztealltag

service 32 arztrecht terminservice DenPhaMedKürzere Wartezeiten für Patienten, Leistungsverbesserungen bei Krankenkassen und in der Versorgung von Patienten: Das sind die öffentlich ausgegebenen Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Ziele, die sicherlich sehr begrüßenswert sind.

Doch das ist nur eine Seite des Vorhabens. Es gibt auch noch eine andere und diese betrifft vor allem Gesundheitsdienstleister. Für Ärzte bedeutet dieses Gesetz nämlich, dass sie sich auf etliche Neuerungen einstellen müssen.

So gibt es zum Beispiel verbindliche Regelungen zu Mindestsprechzeiten, die in einer Arztpraxis angeboten werden müssen. Außerdem gilt, dass mit Terminservicestellen kooperiert werden muss. Neben diesen neuen Verpflichtungen, die auch eine gewisse Einschränkung der beruflichen Selbstbestimmung bedeuten – siehe vorgeschriebene Mindestsprechzeiten –, gibt es aber auch für Heilberufe Erfreuliches zu vermelden: Es gibt Vergütungsanreize. Mehr

Versorgungswerke und ihre Rentenleistungen

service 32 arztrecht versorgungswerke DenPhaMedGrundsätzlich gilt, dass Ärzte und Ärztinnen über ihre berufsständischen Versorgungswerke höhere Renten erwarten können als ein durchschnittlicher Bürger der Bundesrepublik. Soweit so erfreulich. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. 

Denn längst haben auch Versorgungswerke mit den niedrigen Zinsen und ungünstigen Aussichten am Finanzmarkt zu kämpfen.

Zudem führt der demografische Wandel zu höheren Belastungen für die Versorgungseinrichtungen. Und das hat Folgen: Das Einfrieren von Leistungen oder gar Kürzungen sind längst kein Tabu mehr.

Tatsächlich sind solche Leistungsreduzierungen bereits in der Vergangenheit bei einzelnen Versorgungswerken vorgekommen. Aufgrund dieser Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Altersversorgung breiter aufzustellen. Und wer seinen gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand erhalten will, muss in jedem Fall privat vorsorgen. Mehr

 

Bei Betriebsprüfungen droht ein juristisches Dilemma

service 32 arztrecht juristisches dilemma DenPhaMedFür niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sind Betriebsprüfungen mehr als nur unangenehm. Denn jede Prüfung durch Finanzbeamte droht, Mediziner in ein Dilemma zu manövrieren. Zum einen sind Praxisinhaber und Inhaberinnen selbstverständlich verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Das kollidiert aber mitunter mit der ärztlichen Schweigepflicht. Deshalb sollten Ärzte und Ärztinnen nicht nur ihre Rechte kennen, sondern auch auf Prüfungen vorbereitet sein. So können unangenehme Komplikationen am besten abgewendet werden. Mehr Informationen erhalten Sie von unseren Experten. 

Steuerrechtlichen Themen

Sie haben Fragen zu steuerrechtlichen Themen, die über die drei Steuerthemen Ertrag, Gewerbe und Umsatz hinausgehen? Dann stellen Sie uns diese gerne und wir sorgen dafür, dass Sie von einem unserer spezialisierten Steuerberater-Kanzleien kompetente Auskünfte erhalten. Ihre Anfrage: Steuerrecht

Arztrechtlichen Themen

Sie haben Fragen zu arztrechtlichen Themen, die hier nicht behandelt werden? Oder Sie benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht für ein eigenes Anliegen? Dann nehmen Sie zu unserem Büro Kontakt auf. Wir sorgen dafür, dass ein ausgewiesener Experten Ihnen unverzüglich weiterhilft. Ihre Anfrage: Arztrecht 

Fachanwalt/Fachanwältin für Arztrecht

Sie sind selbst Fachanwalt oder Fachanwältin für Arztrecht oder in der Steuerberatung mit Schwerpunkt auf Gesundheitsberufe tätig und würden sich gerne mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung an unserem Projekt beteiligen? Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir erörtern gerne mit Ihnen persönlich, welche Möglichkeiten sich Ihnen und Ihrer Kanzlei bieten. Rückrufbitte Kooperation