arztpraxen 732 spezial strafrechtsschutz DenPhaMedÄrzte und Rechtsstreit – ein existentielles Thema

Kaum ein Beruf ist hier angreifbarer

Wenn es um körperliche Unversehrtheit geht, ist das Grundgesetz unerbittlich: Jeder hat das Recht darauf. Art. 2(2) GG ist klar, eindeutig und unveränderbar. Damit finden quasi alle ärztlichen Tätigkeiten unter dem Damoklesschwert dieses Artikels. Denn wenn sich ein Patient falsch behandelt fühlt, gar negative Folgen befürchtet, wird sein Anwalt, wo immer es geht, erst einmal auf Körperverletzung klagen.

Ärzte kennen diese Gefahr nur zu gut. Deshalb tun sie alles, um ihre Arbeit möglichst gut zu erklären und zu dokumentieren. Damit mögliche Beratungs-, Behandlungs- oder „Kunstfehler“ später eindeutig nachweisbar sind, hat der Gesetzgeber die Patientenaufklärung und Behandlungsdokumentation immer stärker gesetzlich reglementiert.

Damit ist klar: Jeder Rechtsstreit kann unendlich langwierig und teuer werden, denn bei Vorwürfen einer Straftat ist sofort die Staatsanwaltschaft auf dem Plan. Selbst ursächlich schicksalhafte Krankheitsverläufe ziehen immer häufiger Klagen nach sich, weil Betroffenen dadurch eigene Ansprüche sichern wollen.

arztpraxen 732 spezial strafrechtsschutz basis DenPhaMedDeshalb müssen betroffene Human- oder Zahnmediziner den Fall meist über alle Instanzen verfolgen, denn es geht dabei immer auch um ihren oder seinen Ruf und nicht selten um die berufliche Existenz.

Deshalb macht der Spezial-Strafrechtsschutz für Ärzte das Basisversicherungs-Paket für Ärzte und ihre Praxen erst komplett: Berufshaftpflicht, Werteversicherung mit Betriebsunterbrechungsschutz und meist inklusive der Medizintechnik, Rechtsschutz und der Spezial-Strafrechtsschutz. Das ist das Mindestmaß an Vorsorge, dass jeder Arzt und jede Ärztin haben sollte.

 

Einfacher Rechtsschutz bleibt bei Strafrecht in Deckung

Innerhalb der Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte ist immer die Abwehr unbegründeter Ansprüche mitversichert. Das ist zunächst einmal eine gute Sache und bei Lichte betrachtet auch sachgerecht, denn der Haftpflichtversicherer ist ja eh im Obligo zu prüfen, ob ein Anspruch begründet ist, und der Versicherer dann leistet oder eben nicht.

Immer noch denken viele, dass mit einer marktüblichen Rechtsschutzpolice hinreichender Schutz besteht. Dass das nicht stimmt, merken die meisten Menschen, wenn sie – auch nur vermeintlich – schuldhaft am Straßenverkehr teilgenommen haben: sowie es um Straftatbestände geht, lehnt jede einfach Rechtsschutzpolice die Kostenübernahme so lange ab, wie der Strafvorwurf bestand hat. Und selbst ein einfacher Strafrechtsschutz leistet bei vermeintlichen Vorsatzstraftaten erst nach dem Urteil; allerdings nur, wenn kein Vorsatz vorgelegen hat.

Nur der Ärzte-Spezial- Strafrechtsschutz hilft wirklich

Damit kommen drei Vorwurfs-Tatbestände ins Visier, die bei Ärzten berufsbedingt relativ häufiger sind: Körperverletzung von Patientenseite, Betrug von Seiten der Krankenkassen und Rechtsstreitigkeiten mit Finanzämtern. Bei allen dreien hilft nur der Einschluss des Spezial-Strafrechtsschutzes für Ärzte in der Rechtsschutz-Police wirklich weiter. Dann nämlich werden die entstehenden Kosten bereits vor dem Urteil übernommen. Sollte am Ende dennoch ein Schuldspruch stehen, wären diese bei vielen Anbietern zurückzuzahlen, bei anderen jedoch nicht. Das ist ein entscheidendes Kriterium für die Wahl des Versicherers.

arztpraxen 732 spezial strafrechtsschutz aerzte DenPhaMedDer Spezial-Strafrechtsschutz deckt obendrein einige teure Positionen ab, die in anderen Rechtsschutz-Policen gedeckelt oder gar ausgeschlossen sind. So die Kosten für Fachanwälte für Arzt- und Strafrecht – in Körperverletzungs-Verfahren werden übrigens oft beide benötigt – oder einen entsprechend qualifizierten Gutachter.

Da die Staatsanwaltschaft bei begründetem Verdacht ermitteln muss, der Beschuldigte selbst jedoch keine Akteneinsicht bekommt, ist anwaltlicher Beistand unvermeidbar. Auch entlastende Argumente sind meist nur durch Sachverständigengutachten gerichtsfest zu belegen.

Der Stundensatz beider Spezialisten liegt jedoch erfahrungsgemäß deutlich über dem, was üblicherweise von nicht spezialisierten Anbietern übernommen wird.

Zusätzlich kam 2018 mit der DSGVO das Risiko von Straftatbeständen aufgrund von Datenrechtsverletzungen hinzu. Auch das in der Masse aller Policen noch nicht berücksichtigt.

Zusammenfassend muss konstatiert werden, dass die Auswahl eine geeigneten Rechtsschutz-Absicherung generell gemeinsam mit einem erfahrenen Spezialisten für Ärzte-Absicherung erfolgen sollte, da die Masse der Angebote im Markt unabhängig von ihrem Namen oft am tatsächlichen Bedarf von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbei gehen. Deshalb lohnt sich eine Revision der bestehenden Rechtsschutzlage aktuell wahrscheinlich für jede Arzt- und Zahnarztpraxis Prüfung Spezial-Strafrechtsschutz (Mail an Zentralbüro).

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Brennende Häuser sind nicht mehr versicherbar

Im Prinzip sollte jeder angehende Arzt bereits während des Studiums eine auf seine Berufswahl ausgerichtete Rechtsschutz-Police besitzen. Spätestens mit der ersten Anstellung ist dann ein Rechtschutz für angestellte Arzte dringend angeraten. Spätestens dann ist auch die Frage des Einschlusses von Straf-Rechtsschutz relevant. All das sollte wegen der besonderen Risikosituation von Ärzten mit einem spezialisierten Berater für Heilberufe besprochen werden.

Warum so früh? Erstens, weil auch das Risiko ab dem ersten Tag besteht und zweitens, damit der Vertrag rechtzeitig besteht, denn wenn das Kind im buchstäblichen Brunnen liegt und gegnerischer Anwalt, Polizei oder gar die Staatsanwaltschaft ihre Aufwartung macht, dann ist dieser Zug für diesen Tatbestand abgefahren.

Denn grundsätzlich umfassen Rechtsschutz-Policen immer nur zukünftige Risiken. Alles was vorher passiert ist, bleibt außen vor. Es gibt allerdings einzelne Anbieter, die auch für früher datierende Schadenfälle eintraten, allerdings nur dann, wenn der Arzt oder Zahnarzt davon nachweislich keine Kenntnis haben konnte.

Arzttypische Berufsrisiken, die einen Spezial-Strafrechtsschutz erfordern

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  • Schweigepflichtverletzungen
  • Veränderungen an Krankenakten
  • Falsche Gesundheitszeugnisse und -Atteste
  • Abrechnungs- und Verordnungsbetrug
  • Schwangerschaftsabbruch ohne Beratungsschein
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Körperverletzung: fahrlässig oder vorsätzlich
  • Fahrlässige Tötung:
  • Sterbehilfe

Was darauf folgt, ist eine Tortur

Bitte beachten Sie: Es geht immer zunächst um einen Vorwurf unter dem Grundsatz in dubio pro reo. Selbstredend gilt das auch für Ärzte, jedoch ist das bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten oft schwer durchzuhalten. Schon im Stadium der Ermittlungen finden meist Haus- und Praxisdurchsuchungen statt, die dem Umfeld kaum verborgen bleiben. Mehr

Kommt es dann zu einer Anklage, werden die entsprechenden Institutionen in Kenntnis gesetzt. Also auch die zuständige Ärzte- oder Zahnärztekammer. Auch diese werden dann im Rahmen ihres Aufgabenbereiches tätig. Die Konsequenzen können über Rügen oder Disziplinarverfahren der KV bis zum Entzug der Approbation reichen. Mehr

Dann wenigstens einen starken Rechtsschutz an Ihrer Seite

arztpraxen 732 spezial strafrechtsschutz starker DenPhaMedNiemand will in die Lage kommen, sich für seine Arbeit vor Gericht verantworten zu müssen.

Ärzte und Zahnärzte können sich jedoch kaum dagegen wehren, irgendwann in ihrer Mediziner-Karriere in so eine Situation zu kommen.

Deshalb: nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich kompetenten Rat in die Praxis.

Unsere Experten kommen zu Ihnen und analysieren den bestehenden Rechtsschutz, erläutern diesen und schlagen Ihnen bei Bedarf begründete Verbesserungsoptionen vor. Anfrage Rechtsschutz-MRT (Mail an Zentralbüro)