arztpaxen 22 praxiskauf DenPhaMedDer gelungene Praxiskauf

Wie Fehler beim Start in die Selbstständigkeit vermieden werden

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, heißt es in Friedrich Schillers Lied von der Glocke. Und auch wenn der Klassiker damit nicht den Erwerb einer Praxis im Blick hatte, kann das Zitat für jeden Existenzgründer doch als Faustregel dienen. Denn wer eine Praxis erwirbt, ist wegen des hohen finanziellen Aufwands zumindest für einige Jahre gebunden. Daher sollte sich jeder Gründer, bevor er investiert, absolut sicher sein, dass der Weg in die berufliche Selbstständigkeit der richtige für ihn ist.

Ist diese Überzeugung nicht vorhanden, sollte auf eine eigene Praxis verzichtet werden. Schließlich gibt es für angestellte Ärzte und Zahnärzte auch Karrierechancen. Wer jedoch auf eigenes Risiko mit den damit verbundenen überproportionalen Chancen selbstständig werden will, kann nach wie vor sein fachliches Können mit unternehmerischem Geschick zu einem erfolgreichen Projekt formen. Allerdings sollte beim Kauf einer Praxis darauf geachtet werden, dass keine Fehler gemacht werden, die womöglich viele Jahre nachwirken.


arztpaxen 22 praxiskauf checkliste fuer praxis DenPhaMedKleine Checkliste für alle, die eine eigene Praxis erwerben wollen

  • Ist die berufliche Selbstständigkeit wirklich der richtige Weg?
  • Ist die Entscheidung für eine Selbstständigkeit gefallen, muss noch geklärt werden, ob man den Weg allein gehen will oder mit Partnern.
  • Darüber hinaus sollte entschieden werden, welche Ausrichtung und Schwerpunkte die künftige Praxis haben wird.
  • Sind die ersten beiden Punkte geklärt, kann man sich auf die Suche nach einer übergabefähigen Praxis machen. Spezialisierte Berater und Praxisbörsen können hier Hilfe leisten.
  • Eine Finanzierung durch eine Bank geht nur mit einem Businessplan. Dieser sollte am besten mit Unterstützung eines Steuerberaters oder eines anderen Fachmanns erstellt werden.
  • Grundsätzlich sollte man sich nicht blind auf die Hausbank verlassen, sondern auch andere Angebote einholen. Insbesondere Großbanken haben spezielle Abteilungen mit Beratern, die sich auf Finanzierungsfragen von Heilberufen fokussiert haben.
  • Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Berater über ausreichend Branchenkenntnisse verfügen.
  • Die Finanzplanung und Bankgespräche sollten immer nur mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines anderen spezialisierten Beraters angegangen werden.
  • Nicht zuletzt sollte ein guter Anwalt, der ebenfalls über Branchenkenntnisse verfügt, frühzeitig eingebunden werden. Wer sich dagegen blind auf Vertragsvorschläge des Verkäufers verlässt, dürfte keinen guten Start in die Selbstständigkeit haben.

Sie wollen eine Praxis übernehmen?Dann stehen die Experten unseres Teams für Gründungsberatungen gerne zur Verfügung.


Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft?

arztpaxen 22 praxiskauf praxisgemeinschaft DenPhaMedDie wichtigsten Praxismodelle sind die Einzelpraxis, die Gemeinschaftspraxis und die Praxisgemeinschaft. Welches Modell für den jeweiligen Gründer die richtige Lösung ist, muss dieser selbst für sich herausfinden. Ein bisschen Introspektion kann bei dieser Entscheidung weiterhelfen.

Vereinfacht gesagt: Wer lieber allein ein gutes Buch liest oder gerne angeln geht, ist wohl eher für eine Einzelpraxis prädestiniert als ein klassischer Teamplayer, der zu einer der beiden anderen Lösungen tendieren dürfte.

Selbstverständlich ist es nicht so einfach, wie es dieses verkürzte Beispiel nahelegt. Aber anhand einer kleinen Liste lässt sich schnell erarbeiten, welche Richtung wohl die bessere ist. Legt man Wert auf kürzere Öffnungszeiten? Bevorzugt man eine Vertretung, die auch sonst in der Praxis arbeitet. Oder kooperiert man lieber mit einem externen Vertretungsarzt? Möchte man fachlich auf sich allein gestellt sein? Bevorzugt man eine Aufgabenteilung in der Praxisleitung? Oder soll einem bloß niemand hineinreden? Anhand dieser und ähnlicher Fragen kann jeder erkunden, welcher Praxistyp der richtige ist.

Praxismodelle im Überblick:

  • Einzelpraxis:
    Der Praxisinhaber arbeitet eigenständig, muss auch allein die Finanzierung sicherstellen. Diese Tätigkeit ist von sehr großer fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Eigenständigkeit geprägt. Die Kosten für die Praxis, ihre Ausstattung und das Personal trägt der Inhaber allein.
  • Gemeinschaftspraxis:
    Gemeinschaftspraxen sind hierzulande die häufigste Form der sogenannten „Berufsausübungsgemeinschaften“ (BAG). In einer BAG schließen sich Mediziner zusammen, um gemeinsam Patienten zu behandeln. Dabei können die beteiligten Ärzte durchaus verschiedene fachliche Qualifikationen haben. Wichtige Merkmale einer Gemeinschaftspraxis sind eine gemeinsame Abrechnung, ein gemeinsamer Patientenstamm, die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal und Geräten. Für eine solche BAG ist die Genehmigung des Zulassungsausschusses nötig.
  • Praxisgemeinschaft:
    Im Fall einer Praxisgemeinschaft nutzen mehrere Mediziner die Räumlichkeiten und teilen sich auch den Empfang, spezielles Personal und die vorhandenen Geräte. Ansonsten arbeiten sie aber voneinander unabhängig. Das bedeutet, dass die Ärzte ihren je eigenen Patientenstamm haben und auch getrennt abrechnen.


Übernahme oder vielleicht doch eine Neugründung?

Der Markt für Praxen und Praxisanteile ist zersplittert und intransparent. Praktisch jede Bank und etliche andere Anbieter behaupten, sie hätten die einzige verlässliche Praxisbörse.Oft tragen diese Versprechen nicht allzu weit.

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Was nicht heißen soll, dass Praxisbörsen grundsätzlich ungeeignet seien. Vielfach haben sie schon abgebende Ärzte mit Nachfolgern in Kontakt bringen können.

Da aber Börsen und Berater immer nur einen begrenzten Markteinblick haben, sollten sich Existenzgründer bei verschiedenen Anbietern umsehen.

Das vergrößert die Auswahl in aller Regel beträchtlich. Besonders geeignet sind Anbieter, die nicht alleine arbeiten, sondern gut vernetzt sind. Solche Akteure können meist aufgrund ihrer Vernetzung einem Existenzgründer deutlich mehr Angebote unterbreiten, als es eine einzige Börse, ein singulärer Berater oder eine Bank kann.

Ist trotz aller Bemühungen keine abzugebende Praxis zu finden, bleibt immer noch die Neugründung. In solchen Fällen muss ein geeigneter Standort gefunden, eine Potenzialanalyse vorgenommen und auch die Wettbewerbssituation sollte geprüft werden. Konkurrenzschutzklauseln sind oftmals unwirksam, es gibt jedoch auch Situationen, die eine Gründung innerhalb eines bestimmten Bereichs wirtschaftlich untragbar machen. Daher sollte eine Neugründung nur mit fachlichem Beistand in Angriff genommen werden. Mehr

Der Businessplan

Der Businessplan

Jedes wirtschaftliche Projekt sollte nur dann angegangen werden, wenn es eine begründete Erwartung gibt, dass sich das Vorhaben auch rechnet. Deshalb ist ein Businessplan eine Notwendigkeit. Das Mindeste, was dieser enthalten sollte, ist eine Planung der Einnahmen und Ausgaben für die ersten Jahre. Anhand der dabei getroffenen Annahmen ist es für Kenner der Branche leicht erschließbar, ob ein Praxiskauf oder eine Neugründung erfolgversprechend ist. Zwar lässt sich die Zukunft nicht 100%ig sicher voraussagen, doch Prognosen, Hochrechnungen und datenbasierte Erwartungen eröffnen einen Blick in die Zukunft. Ihre Anfrage nach einem Gründungsberater

Branchenkenntnis ist notwendig

Branchenkenntnis
ist notwendig

Das wirtschaftliche Know-how für einen finanziell nachhaltigen Kauf einer Praxis haben Mediziner zumindest während ihrer Ausbildung nicht erhalten. Deshalb sollten Ärzte bei so weitreichenden Entscheidungen, wie die Existenzgründung eine ist, den Rat von Experten suchen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Auf dem Markt tummeln sich sehr viele Praxisberater, Steuerberater und Rechtsanwälte. Viele von ihnen sind jedoch mit der Gesundheitsbranche nicht vertraut und können deshalb gerade nicht die Hilfestellung geben, die Mediziner benötigen. Darum sollte immer darauf geachtet werden, dass Berater über entsprechende Branchenkenntnisse verfügen. Ihre Anfrage zum Thema Praxiskauf (Mail an Zentralbüro)

Bankgespräche auf Augenhöhe

Bankgespräche
auf Augenhöhe

Ärzte sind in Banken gern gesehene Kunden. Das hat nicht unbedingt altruistische Gründe, schließlich müssen alle Kredithäuser – auch die, die speziell für die Gesundheitsbranche tätig sind – Gewinne erwirtschaften. Und da kommen Ärzte in der Regel gerade recht. Um gute Konditionen zu erhalten, sollten Sie am besten mit einem qualifizierten Steuerberater gemeinsam Finanzierungsgespräche führen. Erstens kann er eine Vorauswahl der in Frage kommenden Banken vornehmen. Zweitens spricht er die Sprache der Banker und drittens ist er in aller Regel verhandlungssicherer als Praxisgründer. Anders gesagt: Ohne einen Berater verhandeln die meisten Gründer nicht auf Augenhöhe mit Banken. Ihr Finanzierungsberater (Mail an Zentralbüro)

Zwei Anmerkungen aus der Praxis an dieser Stelle: 

Ein Businessplan für eine ärztliche Niederlassung beinhaltet eine Reihe von klar dokumentierten Unterlagen. Insbesondere eine Planung des Liquiditätsbedarfs sowie bei Übernahmen die Einnahmen-Überschussrechnung der zu übernehmenden Praxis. Darüber hinaus alle Verträge, die übernommen werden sollen, insbesondere den Mietvertrag, Außerdem sind ein aktueller Lebenslauf mit allen Qualifikationsnachweisen sowie der Nachweis eines zu erwerbenden oder beantragten Sitzes beizubringen. Je nachdem, welche weiteren Finanzierungsbausteine beantragt werden, sind gegebenenfalls weitere Unterlagen notwendig (z.B. Aus- oder Umbauplan, Anschaffungsliste etc.).

Zum Thema Beratung zeigen unsere Erfahrungen leider immer wieder, dass nicht jeder Steuerberater die gesamte Beratungsleistung erbringen kann oder will, die notwendig ist, einen Praxiskauf bzw. eine Praxisgründung vollumfänglich zu begleiten. Und wenn ja, dann sicherlich nicht kostenfrei. Es ist deshalb dringend anzuraten, einen ausdrücklich auf Praxisgründung spezialisierten Berater damit zu beauftragen. Dieser kann dann in Kooperation mit dem eigenen Steuerberater und anderen Spezialisten den Niederlassungsprozess begleiten und später auch die Zahlen, Daten und Fakten der zu übernehmenden Praxis auf Herz und Nieren prüfen. 


Vertragsvorschläge prüfen lassen

Solange bei einer Apothekenübergabe alles gut läuft und keine Meinungsverschiedenheiten auftreten, braucht man keine Verträge. Doch darauf kann man sich nicht verlassen. Denn oft beginnen größere Spannungen mit Kleinigkeiten, die übersehen wurden. Was Praxisgründer daher in keinem Fall akzeptieren sollten, sind Vorschläge von Inhabern, sich die Kosten für einen Rechtsanwalt – den des Inhabers – zu teilen. Darauf sollte man sich nicht einlassen, denn der betreffende Anwalt ist Parteivertreter. Er wird in so einer Konstellation immer einen Vertrag zu Gunsten seines langjährigen Kunden abfassen. Jeder Käufer sollte sich bei einem Praxiskauf, aber auch bei einer Neugründung die Hilfe eines branchenerfahrenen Rechtsanwalts sichern. Denn nur der Anwalt, den Sie beauftragen, vertritt auch Ihre Interessen. Ihre Anfrage für eine Vertragsprüfung (Mail an Zentralbüro)