arztpraxen 531 krankenversicherung mitarbeiter DenPhaMedPraxis Krankenversicherung mit doppeltem Vorteil

die Mitarbeiter als Privat-Patienten behandeln

Ärzte und Zahnärzte wissen aus ihrer täglichen Arbeit, welche Bedeutung ein guter Krankenversicherungsschutz haben kann. Möglicherweise haben sie die Vorteile auch schon am eigenen Leibe erlebt: direkt zum Facharzt, die neuesten Behandlungsmethoden, alle notwendigen Medikationen, vorzügliche Reha und vieles mehr.

All das hängt von der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung ab, die im Ärztehaushalten selbstverständlich Standard ist. Und sollten Sie dazu mehr erfahren wollen, klicken Sie bitte hier

Die betriebliche Kranken(zusatz)versicherung als Mitarbeiterbindungsinstrument

Wer kennt das nicht… Hat sich nach manchmal langer Suche und intensivem Zeitinvestment der passenden Mitarbeiter gefunden, beginnt die Sorge, ob die liebe Konkurrenz nicht mehr zahlt oder besseres bietet und dieser potentielle Mitarbeiter damit abgeworben wird.

arztpraxen 531 praxis krankenversicherung mitarbeiter binden DenPhaMedWie viel besser wäre es, wenn man selbst in der komfortablen Situation wäre, attraktive Angebote unterbreiten zu können, die andere Praxen entweder gar nicht haben oder zumindest nicht überbieten können?

Genau diese Möglichkeiten können Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen, ebenso wie MVZ-oder ÜBAG-Geschäftsführer auch ihren Mitarbeitern anbieten – mit einer extra für die angestellten betrieblichen Kranken- oder Krankenzusatzversicherung.

Im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) übernimmt der Arbeitgeber vertraglich vereinbarte Krankenzusatztarife entweder teilweise oder komplett. Dieser betriebliche Schutz ergänzt dann die gesetzliche Krankenversicherung um die Teile, die ein Arzt oder Zahnarzt seinen Mitarbeitern anbieten möchte. Üblicherweise sind das die Elemente Chefarztbehandlung und (mindestens) Zweibettzimmer sowie Vorsorge, sowie zahnärztliche Zusatztarife. Aber auch besondere Leistungen beispielsweise in Bezug auf Heil- und Hilfsmittel, Überführungskosten oder Nachsorge sind vertraglich einschließbar. Alle Möglichkeiten kennen lernen? (Mail an Zentralbüro)

So können Zahnärzte beispielsweise spezielle Zahntarife einschließen, die es ihren Mitarbeitern erlaubt, sich am eigenen Arbeitsplatz vom vertrauten Personal zu Privatkonditionen behandelt zu lassen.

arztpraxen 531 praxis krankenversicherung zahnarzt DenPhaMedJedem Zahnarzt und jeder zahnärztlichen Fachangestellten ist damit sofort ganz genau klar, welche Vorteile das allen Beteiligten bietet. Analog verhält es sich selbstredend auch für Arztpraxen. Ein sehr konkreter Vorteil, den alle Mitarbeiter/innen ganz sicher zu schätzen wissen. Genau dieser sehr praktische Vorteil kann natürlich bei Stellenausschreibungen und in Einstellungsgesprächen aktiv genutzt werden.

Im Zuge der bereits bestehenden und zukünftig noch stärker werdenden Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiter für die Praxen zu gewinnen, kann diese Form der praktischen Fürsorge für Arbeitnehmer ein kleiner, aber entscheidender Zusatzgrund sein, sich für diese Praxis zu entscheiden. Denn andere Vorzüge wie übertarifliche Entlohnung, flexible Arbeitszeiten und andere Sonderleistungen sind mittlerweile in vielen Regionen schon der Standard.

Vorteile für Praxisinhaber

Vorteile für Praxisinhaber

  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
  • Attraktive Leistung jenseits von Lohnerhöhungen
  • Geringere Fluktuation und bessere Chancen am Arbeitsmarkt
  • Imagegewinn in der lokalen Öffentlichkeit und im Patientenkreis, weil die Praxis das Mitarbeiterwohl fördert
  • Die Mitarbeiter und ihre Familien zu Privat-Patienten machen
  • Keinen bürokratischen Aufwand, da die Mitarbeiter direkt mit der Krankenkasse abrechnen
  • Minimierung von Fehltagen durch eine schnellere und möglicherweise auch bessere Versorgung der Mitarbeiter
  • Die Aufwände sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar
Vorteile für Mitarbeiter

Vorteile für Mitarbeiter

  • Besserer Krankenversicherungsschutz auf Privatversicherungs-Niveau, ggf. sogar für die gesamte Familie
  • Auch für vorbelastete Mitarbeiter attraktiv, da es keine Gesundheitsprüfung oder nur wenige Fragen gibt
  • Üblicherweise keine Wartezeiten
  • Private Ersparnis durch günstige Versicherungsbeiträge bei außergewöhnlich gutem Preis-Leistungsverhältnis
  • Für alle Gesundheitsdaten gilt die Schweigepflicht, der Arbeitgeber bekommt davon keine Kenntnis
  • Verlässt ein Arbeitnehmer die Praxis, kann der Vertrag fortgeführt werden, allerdings auf eigene Rechnung

Worauf Praxisinhaber noch achten sollten und was Mitarbeiter wissen sollten

So lange das Arbeitsverhältnis besteht, profitieren alle Mitarbeiter von den unbestrittenen Vorteilen einer Gruppenversicherung. Wo immer sich derartige Vorteile anbieten, sind leider zwingend auch Nachteile zu beachten. Diese liegen vor allem in der Kostenkonsequenz bei Kündigung. Hierüber sollte jeder Arbeitgeber seine Mitarbeiter ausdrücklich informieren.

Aber es gibt auch Lebenssituationen, wo Praxismitarbeiter ihre Arbeit für einige Zeit unterbrechen – Elternzeit oder Sabbatical zum Beispiel oder aber für ehemalige Mitarbeiter im Ruhestand. Hieran sollte die Praxis-bKV auf jeden Fall von Anfang an denken und entsprechende planbare Lösungen anbieten können. Das gehört zu den Feinschliff-Themen, die jeder gute bKV-Experte selbstverständlich bei seiner Beratung und der Konzeption berücksichtigt.

Unsere Fachberater jedenfalls haben für Ärzte wie Zahnärzte hochinteressante Konzepte erarbeitet, die allen Praxismitarbeitern einen echten Mehrwert liefern und die aktiv dazu beitragen, ein gutes, eingespieltes und motiviertes Praxisteam langfristig zu binden. Anfrage bKV-Beratung (Mail an Zentralbüro)

Wem jedoch ein solches Angebot zu üppig erscheint, der sollte sich alternativ mit der Implementierung einer Praxis-Unfallversicherung beschäftigen.