arztpraxen 716 nachhaftung DenPhaMedNachhaftungsversicherung für Mediziner

Damit der Ruhestand gesichert ist!

Für die Frage, ob ein durch den Arzt verursachter Schaden in den versicherten Zeitraum seiner Haftpflichtversicherung fällt, ist die jeweils geltende Versicherungsfalldefinition ausschlaggebend. 

Das ist bei der Arzthaftpflichtversicherungimmer das sogenannte Schadensereignis. Darunter versteht die Versicherungswirtschaft den Zeitpunkt, zu dem sich als Folge eines möglichen Fehlers des Arztes der Personenschaden manifestiert. Damit ist das Ereignis gemeint, dass den Schaden unmittelbar herbeigeführt hat.

arztpraxen 716 nachhaftung behandlungsfehler DenPhaMedEs kommt also ausschließlich darauf an, wann der Schaden eintritt und nicht etwa, wann er zum Beispiel durch eine fehlerhafte ärztliche Diagnose oder einen Behandlungsfehler verursacht wurde. Der Zeitpunkt des beruflichen Vergehens ist daher in der Ereignistheorie für die Versicherungspflicht von völlig untergeordneter Bedeutung.

Da jedoch der ursächliche Fehler und der Zeitpunkt des Personenschadens sehr weit auseinanderliegen können, hat der Gesetzgeber für Schadenersatzansprüche auf gesundheitliche Einschränkungen, Körperverletzung oder Einschränkungen der persönlichen Freiheit ohne Rücksicht auf ihre Entstehung eine dreißigjährige Haftungszeit festgelegt. Und genau das kann zu einer sehr teuren Versicherungslücke führen.

Vier Beispiele:

  • Es wird ein Medikament verschrieben, das erst Jahre nach der Einnahme zu einer Leber- oder Nierenschädigung führt.
  • Bei einer Kariesbehandlung soll eine Wurzel durch eine Füllung gerettet werden. Dennoch kommt es nach einigen Jahren zu einer Veränderung am Kieferknochen.
  • Bei der Untersuchung eines Patienten wird ein zu diesem Zeitpunkt ungefährlicher Tumor übersehen.
  • Bei einer Operation bleiben Fremdkörper zurück, die erst Jahre später gefunden werden.

Wer haftet im Ruhestand?

Nun gehen 30 Jahre Haftung über jedes medizinische Karriereende hinaus, denn die Haftung gilt auch für die letzten Behandlungen vor der Rente. Damit besteht für jeden Arzt Versicherungsschutz-Bedarf über die eigenen Berufstätigkeitszeit hinaus.

Hat der Arzt jedoch in der Zeit zwischen der Behandlung und dem Schadenseintritt seinen Versicherungsvertrag ersatzlos gekündigt, weil er seinen Beruf aufgegeben hat, besteht aufgrund der oben beschriebenen Versicherungsfalldefinition häufig kein Versicherungsschutz mehr. Folgerichtig müsste der Arzt oder die Ärztin im Ruhestand, sollte Sie oder er verklagt werden, den Prozess selber finanzieren und sollte es sogar zu einer Verurteilung kommen, wären Strafe und Schadenersatz aus dem seinem Privatvermögen zu zahlen.

arztpraxis nachhaftungsversicherung DenPhaMed

Um das zu verhindern, können Mediziner eine sogenannte Nachhaftungsversicherung abschließen. Diese soll Ärzte im Ruhestand vor finanziellen Verlusten, die die Ruhestandsplanungen zerstören können, bewahren. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung zur Berufshaftpflichtversicherung. Sie sichert Schadensereignisse für einen genau festgelegten Zeitraum ab, wenn diese erst nach der Beendigung des Haftpflichtvertrags eintreten, die Ursache dazu aber in den versicherten Zeitraum fällt. Da Ursache und Schadenereignis – wie bereits erwähnt – weit auseinander liegen können, sollte auf eine möglichst lange Dauer der Nachhaftungsversicherung geachtet werden.

Auf jeden Fall sollten alle Ärzte spätestens drei Jahre vor dem geplanten Ausscheiden aus dem Berufsleben ihren Nachhaftungsschutz für die Zukunft klären. Das bedeutet überprüfen und bei Bedarf verlängern oder – weil nicht vorhanden oder zu kurz – ganz neu gestalten.

Wir tun das gern für sie. Anfrage Nachhaftungs-Prüfung (Mail an Zentralbüro)

arztpraxen 716 nachhaftung ruhestandsversicherung DenPhaMedUnser Tipp: Ein etwas anders gelagertes Thema liegt vor, wenn nach der eigentlichen Berufsaufgabe noch gelegentliche Tätigkeiten (Praxisvertretung oder Behandlung von Freunden und Verwandten) ausgeübt werden, die über eine „Erste Hilfeleistung“ – dafür genügt eine private Haftpflichtversicherung – hinausgehen.

In diesem Fall ist der erneute Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes im Rahmen einer Ruhestandsversicherung für diese Tätigkeiten erforderlich, im Idealfall lassen sich die Nachhaftungs- beziehungsweise die Ruhestandsversicherung mit der Berufshaftpflichtversicherung kombinieren.

Sie sind im Ruhestand nicht vor Ansprüchen ehemaliger Patienten abgesichert? Oder Sie sind sich nicht sicher, inwieweit Sie geschützt sind? Wir prüfen und beraten Sie gerne. Ihre Anfrage

Sie sind nach Ihrem Eintritt in den Ruhestand noch immer als Vertretungsarzt oder im Familien- und Freundeskreis medizinisch tätig? Dann benötigen Sie einen ausreichenden Haftpflichtschutz. Wir beraten Sie gerne