Elektronikversicherung für medizinische Gerätearztpraxen 724 medizintechnik ct DenPhaMed

Weil so gut wie jede Inhaltsversicherung Technik-Lücken offenbart

Ein nicht unerheblicher, bei bestimmten Fachrichtungen wie beispielsweise Radiologie, Nephrologie, Chirurgie oder Zahnmedizin sogar der überwiegende Teil des Praxiswerts steckt in der Medizintechnik. Das gilt nicht nur unter materiellen Gesichtspunkten – Röntgengeräte, Dialysegeräte, Behandlungseinheiten und Co sind bekanntermaßen kostspielig –, sondern auch aus funktionaler Sicht: Fallen Geräte aus, ist der Praxisbetrieb zumindest schwer behindert, in aller Regen sogar komplett unterbrochen.

Deshalb kommt einer guten Absicherung, die Geräte garantiert zum Neuwert ersetzt und Schäden auch schnell reguliert, eine große Bedeutung zu. Doch nicht jede Versicherung hält, was sich der Versicherungsnehmer von ihr verspricht.

Blitzeinschlag, Wasserschaden, Feuer, Einbrüche und Vandalismus: Die hoffentlich immer versicherten Gefahren für die technische Ausstattung in einer Praxis sind vielfältig.

arztpraxen 724 medizintechnik schaeden DenPhaMedEs sind aber gerade Nachlässigkeiten bei der Bedienung, die häufig zu Schäden führen:

Versicherer geben an, dass bis zu 50 Prozent aller Schäden auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen ist. Fehler, die teuer zu stehen kommen können:

Denn schon ein neues Kleinröntgengerät für Zahnärzte kostet zwischen 2.000 und 7.000 Euro. Zahnmediziner/innen, die auf digitale Volumentomographie setzen, müssen 50.000 bis 160.000 Euro ausgeben. Und ein Computertomograph kostet mindestens 200.000 Euro, kann aber auch auf eine Million Euro kommen. Allein diese wenigen Preisangaben zeigen, welche Bedeutung eine gute Elektronikversicherung für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen hat.

Inhaltsversicherung allein reicht nicht aus

Üblicherweise haben niedergelassene Ärzte und Ärztinnen eine Inhalts- oder Werteversicherung abgeschlossen, um die Einrichtung ihrer Praxis zu schützen. Diese Versicherung greift bei externen Schadenursachen wie insbesondere Feuer, Einbruchdiebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Vandalismus.

arztpraxen 724 medizintechnik inhaltsversicherung DenPhaMedÜbersetzt in die Medizinerlandschaft wäre der Pollenkalender also ein versicherter Tatbestand, weil der Angriff eindeutig von außen kommt. Die Impfung jedoch nicht, denn da passiert etwas von innen heraus…

Für medizinisches Gerät sowie die EDV mit ihren unendlich vielen Fehler- und Schadensquellen, die allein durch die Benutzung oder Bedienung – also aus dem inneren der Praxis heraus – verursacht werden können, ist die Inhaltsversicherung allein kein umfassender Schutz. Ganz im Gegenteil:

In der Versicherungsbranche geht man davon aus, dass etwa 64 Prozent aller Schadensursachen für Medizintechnik und IT nur durch eine spezielle Elektronikversicherung abgesichert werden können. Neben den bereits erwähnten Fehlbedienungen gehören hier unter anderem Überspannung, Kurzschlüsse und Sturzschäden dazu. Das folgende Schaubild illustriert den Unterschied:

 

Medizintechnik braucht gesonderten Schutz bei Eigenschäden aus dem Praxisbetrieb heraus

Damit eine Elektronikversicherung den Bedarf von Arzt- und Zahnarztpraxen deckt, muss sie den fehlenden Baustein Eigenschaden/intern als Ergänzung zur Praxisinhaltspolice mitversichert haben. Dieser ist übrigens wegen der teuren Medizintechnik und der bekannt hohen Schadensquoten meist genauso teuer wie der Rest. Bei den hochtechnischen Fachrichtungen und der Zahnmedizin sogar teurer.

Das ist jedoch sachgerecht und nachvollziehbar, weil sie einen Versicherungsumfang haben, der deutlich über das hinausgeht, was für einen Büro- oder Handwerksbetrieb nötig ist. Denn in diesem Elektronikschutz für Medizintechnik sind ja nicht nur die hohen Kosten der Geräte, sondern die oft noch höheren einer Betriebsunterbrechung wegen Ausfall der Medizintechnik durch Bedienungsfehler, Unachtsamkeit oder Missgeschicke während der Behandlung mitversichert.

Vor allem deshalb sind handelsübliche Elektronikversicherungen, die nicht speziell für den Gesundheitsbereich entwickelt wurden, in aller Regel unzureichend. Abgesichert werden sollten alle Anlagen und Geräte der Medizin- und Labortechnik. Dazu gehören beispielsweise Blutdruckmessgeräte und Ultraschallgeräte oder – bei Zahnarztpraxen – Behandlungsstühle. Darüber hinaus sollte auch die EDV, die für den Praxisbetrieb benötigt wird, in der Absicherung inbegriffen sein – möglichst ohne Preisaufschlag.

arztpraxen 724 medizintechnik kuehlschrank DenPhaMedEbenfalls sollten die in Medizinkühlschränken gelagerten Arzneimittel versichert sein, denn Kühlpflichtige Medikamente verlangen meisten eine gesicherte Lagertemperatur zwischen 3°C und 8°C; Impfstoffe dürfen auf keinen Fall einfrieren; Medikamente in der Onkologie oder Palliativmedizin gehören zu den teuersten überhaupt – um nur drei Beispiel zu nennen.

Gerade hier gibt es aber oft einige Schwierigkeiten: Bei vielen Kühlgut-Tarifen ist der Versicherungswert für den Kühlschrankinhalt unangemessen niedrig. Ein weiteres Problem ergibt sich oft bei den tatsächlich abgesicherten Schadensfällen. Oft greifet der Kühlgutschutz nur bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung.

Es gibt aber auch arztgerechte Konzepte, die zum Beispiel auch Fehlfunktionen des Kühlschranks wie das Einfrieren von Impfstoffen durch Überkühlung als Versicherungsfall berücksichtigen. Einige Versicherer bieten noch umfassendere Schutzkonzepte an, wenn in Praxen ein Medizinkühlschrank nach DIN 58345 verwendet wird.

Alles oder einiges – Bei Elektronik kann man auswählen

arztpraxen 724 medizintechnik elektronik DenPhaMedNicht immer muss die gesamte Medizintechnik versichert werden. Insbesondere in Praxen, deren Arbeitsfähigkeit entscheidend von einem oder zwei Geräten abhängen, macht es durchaus Sinn, diese besonders zu schützen. Denn grundsätzlich können Ärzte und Ärztinnen wählen, ob sie nur ein spezielles Gerät versichern wollen oder alle in der Praxis vorhandenen Geräte und Anlagen.

Im ersten Fall wird das Gerät genau erfasst. Es werden also Herstellername, Typbezeichnung, die Seriennummer und der Verkaufspreis festgehalten. Wird dagegen die gesamte Technik einer Praxis versichert, kann auf eine genaue Aufnahme der Geräte verzichtet werden. Letzteres ist immer dann empfehlenswert, wenn – etwa bei Chirurgen – eine Vielzahl von Geräten im Einsatz sind, die im Zusammenspiel Behandlungen erst ermöglichen oder wenn die Medizintechnik insgesamt ähnliche Einzelwerte ausweist.

 

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Eine Übersicht der wichtigsten versicherten Risiken, Geräte und Anlagen, die auf jeden Fall abgesichert gehören, können Sie hier downloaden.

Die Existenz der Praxis sichern heißt auch Praxisausfall einschließen

Achtung: Es gilt unbedingt zu prüfen, ob Ihre Werteversicherungen für Inhalte und Medizintechnik das Risiko einer Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Sachschadens – also einen Praxisausfall – eingeschlossen haben. Und dann ist ebenfalls zwingend zu prüfen, ob dieser für die Praxis ausreichend hoch ist. Sonst erfüllt eventuell die ganze Police bei großen Schäden nicht wirklich ihren Zweck: die Existenz der Praxis sichern. Mehr


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