arztpaxen 231 finanzierung selbstauskunft DenPhaMedPraxis-Finanzierung: Selbstauskunft für Bankverhandlungen

Persönliche Angaben und viele Unterlagen – gute Vorbereitung zahlt sich aus

Wer ein Darlehen aufnehmen will, muss sich von Kreditgebern durchleuchten lassen. Neben externen Auskünften wie Branchenanalysen oder Erkenntnisse der Auskunftei Schufa werden als interne Informationen insbesondere sogenannte „Selbstauskünfte“ oder auch „Vertrauliche Selbstauskünfte“ vom Kreditnehmer verlangt. Dafür müssen Kreditnehmer standardisierte Fragebögen ausfüllen. Wie die üblichen Fragebögen aussehen und was in den Papieren angegeben werden soll, wird hier erläutert.

Zwar fallen solche Fragenkataloge je nach Kreditinstitut unterschiedlich aus, doch im Allgemeinen wollen Banken und andere Darlehensgeber immer ähnliche Informationen erhalten. Grundsätzlich werden zwei Arten von Informationen abgefragt. Das sind zum einen Personendaten: Hierzu gehören neben Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz auch der Güterstand und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Wichtiger und umfangreicher sind jedoch die Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind zum Beispiel:

  • erlernter und ausgeübter Beruf
  • Name des Arbeitgebers oder bei Selbstständigkeit Name der eigenen Unternehmung
  • Einkünfte (z.B. Lohn und Gehalt, Einnahmen aus Vermietung- und Verpachtung, Unterhalt, Kindergeld)
  • Ausgaben (Lebenshaltungskosten, Miete/Hausnebenkosten, Beiträge für Altersversorgung, Unterhalt, Leasingraten etc.)
  • Vermögen (Wohneigentum, Bankguthaben, Lebensversicherungen, Depotwerte, Forderungen gegenüber Dritten, Wertgegenstände)
  • Verbindlichkeiten (Immobilienfinanzierungen, Konsumentenkredite, Leasing)
  • Bürgschaften

Verhandlungsgespräche und notwendige Papiere

Wenn Mediziner oder Medizinerinnen einen Termin bei einem Kreditinstitut vereinbart haben, weil sie beispielsweise eine Praxis übernehmen wollen, dann sollten sie sich gut vorbereiten und die erforderlichen Unterlagen zur Hand haben.

arztpraxen 231 finanzierung selbstauskunft papiere DenPhaMedWegen der Bedeutung, der Langfristigkeit und der Kostenbelastung einer solchen Finanzierungsentscheidung ist ein externer Finanzierungsberater, der bei den Verhandlungen auf der Seite des Kreditsuchenden hilft, immer zu empfehlen. Denn für die X Kreditinstitute sind solche Verhandlungen Alltag, für Mediziner dagegen oft eine einmalige oder zumindest seltene Herausforderung. Somit kann der Finanzierungsberater von Anfang an die optimale Finanzierungsstruktur mit der Bank verhandeln. Dies verleiht Ihnen außerdem mehr Sicherheit in der Kommunikation mit dem Kreditinstitut. Im Grunde ist die Tätigkeit eines solchen Beraters mit der eines Rechtsbeistands oder Steuerberaters vergleichbar.

Sie planen eine größere Investition und suchen einen externen Berater? Dann schicken Sie uns ein eine E-Mail: Ihre Anfrage Finanzierungsberater (Mail an Zentralbüro)


Unterlagen, die Sie benötigen

Welche Unterlagen erwarten Banken und andere Kreditgeber üblicherweise bei der Vergabe von Krediten? Auch hier gibt es von Unternehmen zu Unternehmen Unterschiede, doch üblicherweise werden folgende Unterlagen gefordert.

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Unterlagen zum Nachweis der Bonität

Nichtselbstständige:

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen zwei Monate.
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vom Dezember des Vorjahrs
  • Steuerbescheid/Einkommensteuererklärung

Selbstständige:

  • letzter Jahresabschluss inkl. Vorjahreszahlen
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) 
  • aktueller Einkommensteuerbescheid

 

Objektunterlagen (bei grundpfandrechtlicher Besicherung)

  • Kaufvertrag bzw. Entwurf oder vollständiger Grundbucheintrag
  • amtlicher Lageplan
  • Baupläne mit Maßangaben
  • qualifizierte Wohnflächen-/Gewerbeflächenberechnung
  • Baubeschreibung bei fehlender Innenbesichtigung
  • Bei Neubau oder Aus- bzw. Umbau
    • Vertrag mit dem Bauträger/Generalunternehmer
    • bei Modernisierungen über 50.000 Euro: detaillierte Kostenaufstellung
    • Aufstellung der Eigenleistungen
  • Objektfoto, sofern Gebäude erworben und nicht neu errichtet wird
  • Gebäudeversicherungsnachweis wird oft ab 2,6 Mio. Euro Darlehenssumme pro Objekt verlangt
  • bei Darlehen über 400.000,-€ ist die Erstellung eines internen Immobiliengutachtens erforderlich

Zusätzlich bei Neubau oder Aus- bzw. Umbau

  • Vertrag mit dem Bauträger/Generalunternehmer
  • bei Modernisierungen über 50.000 Euro: detaillierte Kostenaufstellung
  • Aufstellung der Eigenleistungen

Diese Aufzählung gibt selbstverständlich nur einen allgemeinen Überblick. Grundsätzlich gilt daher: Jeder, der Geld aufnehmen möchte, sollte vor den Verhandlungen abklären, welche Unterlagen von seinem potentiellen Kreditgeber im Einzelfall tatsächlich verlangt werden. So können ärgerliche Verzögerungen verhindert werden.

Sie stehen vor Darlehensverhandlungen und oder möchten zu einem bereits vorliegenden Finanzierungsvorschlag eine zweite Meinung vom Fachmann haben?

Dann stehen unsere Kreditprüfer Ihnen gerne zur Seite. (Mail an Zentralbüro)