arztpraxen praxisversicherung glocke DenPhaMedDie Praxis-Versicherung ist keine Nebensache

Absicherungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Wer als niedergelassener Arzt oder als niedergelassene Ärztin arbeitet, muss sich komplett selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Das ist ein großer Unterschied zu angestellten Medizinern in Kliniken, die über ihren Arbeitgeber zwar nicht umfassend, aber doch weitgehend abgesichert werden.

An erster Stelle steht selbstverständlich die Berufshaftpflicht die unter anderem bei Ansprüchen von Patienten greift, die sich falsch behandelt fühlen.

Der Abschluss eines Haftungsschutzes wird in den meisten Bundesländern über die jeweils geltenden Berufsordnungen geregelt. Als Beispiel kann Paragraf 21 der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte gelten. Hier heißt es: „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“

Neben diesen standesrechtlichen Verpflichtungen kommen in einigen Bundesländern auch noch landesrechtliche Verordnungen hinzu, die ebenfalls den Abschluss einer Berufshaftpflicht fordern.

Insofern stellen der Schutz vor Ansprüchen Dritter durch die Berufshaftpflicht und die Sicherstellung der eignen Altersvorsorge durch die Kammerversorgung die beiden verpflichtenden Absicherungen für Mediziner dar. Es gibt aber auch andere, nicht verpflichtende Policen, die in diesem Zusammenhang jedoch in keinem Versicherungsordner niedergelassener Ärztinnen und Ärzten fehlen sollten.

Wo nur der Neuwert zählt: Die Werteversicherung

Da ist zunächst einmal der Wert der Praxis. Er ist entscheidend für den unternehmerischen Erfolg niedergelassener Ärzte sowie für die Arbeitsfähigkeit des Praxisteams und damit der Funktionalität der gesamten Praxis.

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Immerhin hängt von der Benutzbarkeit der Praxiseinrichtung, der Datenverarbeitung und Elektronik, seiner Medizin- oder Dentaltechnik sowie nicht selten einem Labor die Frage ab und wie viele Patienten tagtäglich behandelt werden können. Mehr

Für Praxen hat diese Versicherungssparte drei annähernd gleichwichtige Teilaspekte:

  1. Den hinreichenden Schutz der Praxiswerte Mehr
  2. Den besonderen Schutz für die Medizin- und Dentaltechnik Mehr
  3. Den Schutz bei schadenbedingter Betriebsunterbrechung Mehr

Sicherheit bei juristischen Streitfällen

Kaum ein anderer – ehrbarer, versteht sich – Beruf wird in so großem Rechtsstreitrisiko ausgeübt, wie der des Mediziners. Das liegt natürlich in der Natur der Sache, dass dieser Beruf ein traditionell kritisches Terrain beackert: die Gesundheit, Attraktivität und das Leben von Menschen. Mehr 

Spezial-Straf-Rechtsschutz

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In Zusammenhang mit echten oder vermeintlichen Kunstfehlern kommt es beispielsweise immer wieder zu Vorwürfen eines fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Verschuldens.

Neben der Arzthaftung sind daher auch der Rechtsschutz und der leistungsstärkere Spezial-Strafrechtsschutz wichtige Absicherungen für praktizierende Ärztinnen und Ärzte. Das gilt nicht zuletzt, weil bei solchen Rechtsstreitigkeiten zunehmend höhere Summen auf dem Spiel stehen und daher auch gerne mit schwerwiegenden Vorwürfen gearbeitet wird, auch wenn sich diese später als nicht haltbar erweisen. Mehr

Ohne Ärzte geht nichts

Dadurch, dass Mediziner Ihre Leistungen persönlich erbringen müssen, erlangt die Arbeitsfähigkeit der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers eine hochgradige Bedeutung, die sogar noch über der Unversehrtheit der Praxisräume und Behandlungstechnik hinaus geht.

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Das unterscheidet Arztpraxen von fast allen anderen Berufen, bei denen auch mal getauscht, überbrückt oder die Arbeit von anderen Mitarbeitern übernommen werden kann. Mehr 

Deshalb müssen die Versicherungssummen entsprechend justiert sein, um beispielsweise nach Einbrüchen, Wasser- oder Feuerschäden, bei Fehlbedienung der Medizintechnik oder Hackerangriffen und eben bei gesundheitsbedingtem Ausfall des Arztes selber mögliche Schäden vollständig ersetzt zu bekommen.

Es sind also vier Risikobereiche, die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber abwägen sollten, um am Ende nicht auf enormen Kosten sitzen zu bleiben. Das sind die Absicherung:

Kammerversorgung

Spannend ist in diesem Zusammenhang der Blick auf die verpflichtende Kammerversorgung. Unstreitig bietet sie Ärztinnen und Ärzten die Aussicht auf eine recht auskömmliche Altersversorgung. Wenn man jedoch einige sonstige Aspekte der Kammerversorgungen unter die Lupe nimmt, so fallen einige mindestens ebenso wichtige Absicherungen gegen die Rente für Ärztinnen und Ärzte, die die Altersgrenze erreicht haben, signifikant ab.

Diese Punkte sollten jeder Arzt und jede Ärztin kennen:

  • Versicherungsschutz für Ärztinnen und Ärzte der Generation Y Mehr
  • Auszahlungsmodelle für Mediziner mit Kammerwechsel Mehr
  • Hürden der Kammerversorgung beim Berufsunfähigkeitsschutz Mehr
  • Beschränkungen der Hinterbliebenenversorgung Mehr 

Berufsunfähigkeitsschutz

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Wenn Ärzte berufsunfähig werden oder ihren Beruf krankheits- oder unfallbedingt zumindest nicht mehr auf dem Niveau früherer Tage ausüben können oder aufgrund behördlicher Anordnung diesen nicht mehr ausüben dürfen, entstehen in aller Regel existentielle Situationen, die einen guten, durchsetzbaren und ausreichenden Schutz bei Berufsunfähigkeit erforderlich machen. Mehr

Speziell für den ärztlichen Bedarf haben die BU-Experten in unserem Netzwerk ein eigenes BU-Absicherungskonzept mit einigen Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmalen entwickelt, dass Ärzten den Abschluss und vor allem die Beantragung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente deutlich erleichtert.

Wenn Viren aus dem Internet kommen

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Ein vergleichsweise neues Risiko für Arztpraxen stellen Cyber-Angriffe dar, denn nicht erst seit der DSGVO gelten Gesundheitsdaten als wertvolles Diebesgut.

Solche gerichteten Angriffe sind besonders gefährlich – allerdings sind sie auch viel seltener.

Viel häufiger jedoch werden Praxiscomputer ungerichtet angegriffen, um Patienten- und Behandlungsdaten zu sperren und dadurch Lösegeld zu erpressen. Damit sind dann automatisch auch die Themen IT-Sicherheit und Datensicherheit sowie Diskretion und Mitarbeiterverhalten gefordert. Eine berufsspezifische Cyber-Police bietet Ärzten und Ärztinnen finanziellen Schutz und fachliche Unterstützung. Mehr

Sie sind sich im Unklaren, ob Sie und Ihre Praxis ausreichend vor Schäden abgesichert sind? Dann fragen Sie doch einfach einen unserer Experten. Wir prüfen unabhängig von Anbietern das Schutzniveau Ihrer Praxis und geben Ihnen – sofern nötig – konkrete Hinweise zur Verbesserung Ihrer Absicherung. Ihre Anfrage für einen Praxis-Sicherheitscheck (Mail an Zentralbüro)