arztpraxen 711 berufshaftpflicht aerzte DenPhaMedBerufshaftpflicht für Ärzte

Um Verantwortung in der Praxis zu tragen, brauchen Mediziner Sicherheit

Ärzte tragen viel Verantwortung gegenüber ihren Patienten. Anamnese, Diagnose und Beratung gehören ebenso zur medizinischen Tätigkeit wie alle Behandlungen und die vorgeschriebenen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten. Dabei müssen Ärzte in allen Bereichen Fehler ausschließen, denn jeder einzelne Missgriff kann die Gesundheit eines Patienten gefährden und zur Haftungsfalle werden.

Doch wo – nicht selten in hektischen Situationen und unter dem psychologischen Druck wartender kranker Menschen – gearbeitet wird, das geschehen auch Fehler. Allein schon die Existenz des Ausdrucks „Kunstfehler“ zeigt, dass Ärzte nicht vor Fehlern gefeit sind. Deshalb gilt die Berufshaftpflicht-Versicherung als Pflichtversicherung. Fehlberatungen, Fehlentscheidungen oder Behandlungsfehler bedürfen einer arztgerechten Absicherung.

Die zwei Aufgaben der Berufshaftpflicht-Versicherung

Die Berufshaftpflicht-Versicherung (BHV) hat zwei völlig unterschiedliche Aufgaben, die beide für betroffene Ärzte von großer Bedeutung sind.

  1. Die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  2. Die Befriedigung gerechtfertigter Ansprüche

arztpraxen 711 berufshaftpflicht aerzte aufgaben DenPhaMedSelbstverständlich wird die Reihenfolge immer eingehalten, denn die Abwehr geht ja schon aus Eigeninteresse der Versicherung der Leistung vor.

Allerdings sind die immer wieder kolportieren Wildwest-Methoden der Versicherungen, um nicht leisten zu müssen, eine Mär.

Vielmehr handelt es sich bei der Anspruchsprüfung und der anschließenden Abwehr oder Befriedigung um einen standardisierten Prozess, der auch jedem Anwalt bekannt ist.

Leider scheinen sich viele Patienten im – unter Umständen vermeintlichen – Schadenfall darüber jedoch nicht im Klaren zu sein.

Unser Tipp:

Lassen Sie jeden Schaden von Ihrem Versicherer behandeln. Schalten Sie deshalb bei jedem noch so kleinen Anspruch, der an Sie als Arzt oder Praxisinhaber herangetragen wird, sofort Ihre Haftpflichtversicherung ein. Die können damit wesentlich besser umgehen als jeder Mediziner, gerade dann, wenn er persönlich involviert ist.

Die Entlastung von Ärzten steht immer im Vordergrund

Damit funktioniert jede BHV zunächst einmal so ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung. Denn sie prüft – allerdings ohne den Arzt damit zu belästigen – die geltend gemachten Ansprüche. Und stellt sie fest, dass der Anspruch ungerechtfertigt ist, lehnt sie diesen ab. Kommt der Haftpflichtversicherer zu dem Schluss, dass der Anspruch möglicherweise unberechtigt ist, werden weitere Belege angefordert. Klagt der Anspruchsteller, ist sein Gegner nicht der Arzt, sondern die Versicherung. Das allein ist eine ungemeine Entlastung für alle Mediziner und ihre Praxen. Gelingt die Abwehr der Ansprüche, ist die Angelegenheit beendet.

Gelingt die Abwehr nicht, besteht automatisch Leistungspflicht, der zügig und möglichst unbürokratisch nachzukommen ist. Auch hier wieder unter maximaler Entlastung des Arztes und seiner Praxis – die meist nötigen Verhandlungen über die Abwicklung werden vom Haftpflichtversicherer durchgeführt.

Kein Arzt ohne Berufshaftpflicht

Für niedergelassene Ärzte – zum Teil auch für angestellte Mediziner, wenn der Schutz des Arbeitgebers lückenhaft ist – ist die Berufshaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt.

arztpraxen 711 berufshaftpflicht aerzte ohne DenPhaMedDenn angesichts der Möglichkeit (nicht der Häufigkeit, denn in Anbetracht von Millionen Patienten jeden Tag kommt es nur zu sehr wenigen Konflikten) von Schäden und exorbitant hohen Entschädigungen kommt ihr eine existenzielle Bedeutung zu.

Auch deshalb ist die Berufshaftpflicht-Versicherung eine Pflichtversicherung für Ärzte, die in Paragraf 21 der (Muster)-Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte festgeschrieben und die in einigen Bundesländern (Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern) sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.

Und bitte auch kein Facharzt ohne die richtig gestaltete Berufshaftpflicht, denn obwohl der Versicherungsschutz sehr ähnlich formuliert ist, gibt es für die unterschiedlichen fachärztlichen Richtungen doch einige Unterschiede, die zu beachten sind. Mehr


Haftpflicht schützt vor Ansprüchen dritter – aber meist ist obendrein ein Prozess zu führen

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Ärzten Schutz in nicht selten existenzgefährdenden Schadenfällen. Insbesondere die Folgen ärztlicher Fehler, Missgeschicke und Versäumnisse wie Schadenersatz und Schmerzensgeld sind durch diese Pflichtversicherung gedeckt.

arztpraxen 711 berufshaftpflicht aerzte ansprueche dritter DenPhaMedAußerdem ist auch in Arzt-Haftpflichten die sogenannte Abwehr unberechtigter Ansprüche mitversichert. Das bezieht sich allerdings nur auf die Prüfung der Leistungspflicht.

Für alle weitergehenden Klagen und Prozesse sollte dann eine auf Ärzte spezialisierte Rechtsschutzversicherung eintreten.

Aber Achtung: Auch diese sollte so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass alle Rechtsschutzfälle trotz Wartezeiten gedeckt sind.

Dazu ist eine fachliche Beratung schon vor Gründung oder Praxisübernahme dringend angeraten. Zum Sicherheitscheck Rechtsschutz