Ärzte und BU – ein Thema von besonderer Bedeutung
Warum Spezialisten besseren Berufsunfähigkeit-Schutz brauchen
Unbestritten sind Ärzte Spezialisten. Und als solche - Biologen wissen das – sind sie besonders gefährdet, denn weltweit reagieren besonders spezialisierte Arten viel sensibler auf Veränderungen als andere Spezies. Viele sterben deshalb schneller aus. Und Aussterben bei Tieren ist eine Analogie zur Berufsunfähigkeit der Menschen.
Bitte entschuldigen Sie diesen Exkurs ins Tierreich. Er ist oft hilfreich, weil er so schön weit weg führt von der eigenen Verletzlichkeit. Denn je spezialisierter ein Beruf ist, desto häufiger halten sich deren Ausübende für unersetzlich. Viele Ärzte sind jedoch von der Funktionalität ihres „Habitats“ existentiell abhängig, und das gilt für den gesamten Dreiklang aus Umgebung, Technik und Einsatzfähigkeit. Alles drei muss also unter „Artenschutz“ – was nun wiederum für menschliche Spezialisten die Analogie zur Versicherung ist.
Ärzte brauchen Vollversicherung ihrer Arbeitskraft
Für angestellte Mediziner ist eine Absicherung ihrer Arbeitskraft von besonderer Wichtigkeit. Nicht nur der berühmte Chirurgen-Daumen, die Folgen einer Suchterkrankung oder andauernde psychische Überlastung machen eine weitere Ausübung ärztlicher Tätigkeiten häufig unmöglich.
Auch einige Infektionen wie Hep. A, B und C, offene TB sowie HIV führen – manchmal je nach Stadium – zum sofortigen Berufsausübungsverbot.
Ähnlich sieht es aus, wenn ein niedergelassener Arzt aus diesen oder anderen Gründen nicht mehr aktiv praktizieren kann. Dieser Risikoradius geht allerdings über den privaten Bedarf hinaus, denn obendrein steht dann schnell die Existenz der Praxis auf dem Spiel, da betroffene Arzt oder die betroffene Ärztin für die berufsständische Erwerbsunfähigkeitsrente des Versorgungswerkes seine bzw. ihre Approbation abgeben müsste. Damit wären dann alle Möglichkeiten zunichte gemacht, im medizinischen Bereich in einer lehrenden, beratenden, gutachterlichen oder sonstigen Tätigkeit eine zweite Karriere aufzubauen.
Das BU Risiko von Ärzten

Anfangs-Risiko
Nach dem strammen Studium steigen junge Ärztinnen und Ärzte meist direkt hart ein:
Das sich Arrangieren mit dem Klinikalltag, täglichem Stress, Verantwortung für das Leben anderer, Nachtdiensten, Überstunden, immer auf Abruf verfügbar und einsetzbar sein, gelingt nicht allen. Da kommt manche/r irgendwann körperlich und vor allem mental an natürliche Grenzen.
Die Zahlen jedenfalls sprechen eine klare Sprache: Daraus resultieren am Ende immer wieder auch BU-Anträge

Dauer-Risiko
Der Traumberuf Arzt kann ebenso wie beim Pflegepersonal irgendwann auch zur persönlichen Belastung werden:
Nicht jeder kommt mit täglichen Leidensgeschichten, Apparatemedizin, Bürokratie und ausufernde Beratungspflichten, Ärger mit Angehörigen, Stress im Team, mangelnde Work-Life-Balance oder manchmal ungesunder Ernährung dauerhaft klar. All das kann Suchtgefahren fördern.
Nicht umsonst finden sich bei Ärzten häufiger suchtbedingte und psychische Erkrankungen.

End-Risiko
Für Ärzte gibt es keinen festen Rentenbeginn. Sehr viele praktizieren bis ins höhere Alter:
Sei es, weil die eigene Praxis besonders gut läuft oder weil sich kein Nachfolger findet. Sei es, weil der übernehmende Arzt noch Unterstützung braucht oder weil die angestrebte Chefstelle im Klinikum erst vor wenigen Jahren übernommen wurde. Oder einfach, weil der Beruf immer noch Spaß macht.
Die BU muss da mitgehen, denn viele BU-Fälle treten bei Ärzten erst nach 60 ein.
Akademiker und vor allem Freiberufler haben geringeres BU-Risiko
In der Tat werden Handwerker häufiger berufsunfähig als Akademiker. Bauhandwerker und insbesondere Gerüstbauer stehen hier klar der Spitze. Ärzte jedoch gehören laut dem Statistikportal Statista zu den in Bezug auf Berufsunfähigkeit ungefährlichsten Berufen in Deutschland.
Diese Einschätzung spiegeln auch die Zahlen der Versorgungswerke. Allerdings ist diese Interpretation mit Vorsicht zu genießen, denn hier spielen satzungsmäßige Einflüsse eine große Rolle: Da die Zusage einer Kammer-BU quasi mit Berufsverbot einher geht, was wohl so gut wie jeder Arzt so lange wie möglich vermeiden möchte, spiegeln diese Zahlen maximal die unvermeidliche Spitze des Eisbergs.
Längst nicht jede Berufsunfähigkeitspolice ist auch arztgerecht
Wer als angestellter oder niedergelassener Arzt im Prinzip dann alles richtig gemacht und eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, würde mit einer nicht sachgerechten privaten BU-Police eine Verweisung auf eine abstrakte berufliche Alternative oder die Umorganisation seiner Praxis fürchten müssen. Beides sicher keine Traumlösungen für den betroffenen Mediziner. Mehr
Es gilt also vorab eine Reihe von Detailfragen zu beleuchten, die bei der Kammerversorgung wie auch der privaten Vorsorge zu klären sind, damit negative Überraschungen im Schadenfall vermieden werden. Das betrifft übrigens auch rechtliche Themen, nämlich dann, wenn es in Fragen der BU-Anerkennung zu einem Dissens kommt – und das ist systembedingt nicht selten der Fall. Mehr
Ärzte wissen, dass Menschen BU werden können
Damit haben sie einen Erfahrungsvorsprung gegenüber all den vielem Bundesbürgern, die fest daran glauben, dass Sie eigentlich gar nicht BU werden können.
Außerdem haben Ärzte ja grundsätzlich einen BU-Schutz über ihre ärztlichen Versorgungswerke.
Deshalb fragen sich die meisten Ärztinnen und Ärzte nicht, ob sie eine BU brauchen, sondern „lediglich“ ob für sie eine zusätzliche private BU sinnvoll wäre.
Und da das Thema Berufsunfähigkeit für Mediziner besonders wichtig ist, weil die Berufsausübung je nach Fachrichtung von einer Unzahl hochspezieller Tätigkeiten abhängig ist, sollten Ärzte und Ärztinnen sich auch mit den juristischen Aspekten der Absicherung der Arbeitskraft als Mediziner vertraut machen. Mehr
Guter BU-Schutz mit Herz und Köpfchen
Mit ihrer Kammer-Versorgung genießen Mediziner zweifelsfrei einen soliden Schutz für ihre Altersversorgung und den Hinterbliebenenschutz. Der BU-Bereich hingegen fällt durch einige Restriktionen etwas aus dem Rahmen, denn er ist eher als Erwerbunfähigkeitsrente konzipiert und für Härtefälle ausgelegt.
Ansonsten erschweren viele VSW-Klauseln die BU-Anerkennung durch restriktive Vorgaben und Bedingungen. Das führt nicht selten dazu, dass der Schutz für weniger Betroffene gar nicht und für etwas stärker Betroffene am Ende oft zu kurz greift. Mehr
Deshalb ist ein zweites Standbein in Form eines privaten BU-Schutzes angeraten. Es bietet Ärzten die nötige finanzielle Sicherheit weit vor Eintritt eines solchen Härtefalles.
Denn private Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten bereits ab 50% Berufsunfähigkeit, außerdem erlauben sie das – wenn auch eingeschränkte – Weiterarbeiten im Arztberuf sowie den Erhalt der Zulassung, auch wenn ein Vertreter die Praxisarbeit erledigt. Mehr
Der arztgerechte Berufsunfähigkeitsschutz
Arztgerechten Berufsunfähigkeitsschutz sollte kein Spontankauf sein. Vielmehr gilt es, ihn zu gestalten.
Wir haben das gemacht und all die angesprochenen Kriterien in einem Beratungsprozess integriert. Mehr