apotheken liquiditaetssicherung unterversicherung DenPhaMedUnterversicherung in Apotheken

Neuanschaffungen können Lücken in die Absicherung reißen

Im Bereich der Sachversicherungen wird von einer Unterversicherung gesprochen, wenn zum Zeitpunkt eines Schadensfalls die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert der versicherten Gegenstände. In solchen Fällen muss der Versicherer meist nur einen entsprechenden Teil der Schadensumme zahlen. Für Apotheken stellt die Unterversicherungsklausel ein besonderes Risiko dar, gerade auch weil der Lagerwert über das Jahr stark schwankt. Deshalb sollten Apothekerinnen und Apotheker darauf achten, dass sie nicht in die Unterversicherungsfalle tappen.

Schwankende Bestände durch Neuanschaffungen

In den meisten Betrieben kommt es zu Unterversicherungen, wenn sich der Versicherungsnehmer Neuanschaffungen leistet, diese aber nicht dem Versicherer meldet. Denn durch die neuen Geräte oder Einrichtungen kann der Wert des Betriebs sprunghaft ansteigen und die Versicherungssumme übersteigen. Das trifft auch für Apotheken zu. Ein offensichtliches Beispiel für diese Gefahr ist die Anschaffung eines Kommissionierautomaten

 

Besondere Risiken für Apotheken

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Doch für Apotheken hat das Thema Unterversicherung noch eine deutlich größere Bedeutung.

Denn die Unterversicherungsklausel und die damit zusammenhängenden Mitwirkungspflichten stellen die meisten Apotheken vor große Probleme. Während nämlich eine Auflistung aller defekten oder abhandengekommenen Dinge noch leicht erstellt werden kann, gestaltet sich die Aufstellung aller unbeschädigten, vorhandenen Sachen regelmäßig sehr schwierig. Viele Apothekerinnen und Apotheker haben das Inventar bereits vom Vorbesitzer übernommen, die Anschaffungsbelege für ältere Laborgeräte und andere Gegenstände sind oft nicht mehr aufzufinden. Somit sind die Inventarwerte meist, wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand zu dokumentieren. Nicht selten muss ein externer Schätzer hinzugezogen werden – mit allen damit verbundenen Risiken und Nebenwirkungen.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich im Zusammenhang mit dem Warenlager. Der Wert des Lagers ist zwar problemlos zu ermitteln, doch der Bestand unterliegt im Jahresverlauf erheblichen Schwankungen. Ob Grippewelle, Schulimpfung, Reiseapotheke oder Zuzug eines Onkologen: Sofort ändert sich der Lagerwert oder Lagerbestand und damit das Risiko.

 

Verzicht auf Unterversicherungsprüfung ist die Lösung

Tritt ein Schaden zu einem Zeitpunkt ein, bei dem das Lager gut gefüllt ist, besteht also fast immer Unterversicherung. Es sei denn, der Inhaber hat das ganze Jahr über die höchsten Wertspitzen versichert. Was er in aller Regel nicht tut, weil dies die Versicherung deutlich verteuert. Das Ärgernis einer Unterversicherung mit der damit einhergehenden Reduzierung der Auszahlung im Schadenfall ist am besten dadurch zu vermeiden, dass der Policengeber auf Unterversicherung verzichtet.

Zur Illustrierung ein Beispiel:

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Die Apotheke hat als Versicherungssumme 600.000 Euro versichert – ein uns aus der Praxis vielfach bekannter und meist zu geringer Wert. (Anmerkung: Diese Unterschätzung des Gesamtwertes einer Apotheke liegt generell daran, dass unbeschädigte Dinge meist geringer geschätzt werden als dieselben Sachen im beschädigten Zustand. In Apotheken kommt erschwerend hinzu, dass es sich um große Mengen von versicherten Gütern handelt, die bei Totalschaden aufzuaddieren wären.)

Dann wurde irgendwann umgebaut und ein Kommissionierer angeschafft. Der tatsächliche Wert der Einrichtung beträgt jetzt 900.000 Euro – es besteht damit eine Unterversicherung von einem Drittel des Apothekenwertes.

Ein Einbruch mit Vandalismus führt zu einer Schadensumme von insgesamt rund 30.000 Euro. Ohne Unterversicherungsverzicht braucht die Versicherung nur 2/3 des Schadens zu ersetzen, also 20.000 Euro. Hochgerechnet auf einen größeren Wasserschaden von 150.000 Euro bliebe der Inhaber dann auf nicht ersetzten 50.000 Euro sitzen. Und wenn die Apotheke ausgebrannt wäre, blieben 300.000 Euro selbst zu tragen

Ein Unterversicherungsverzicht ist jedoch weitgehend marktunüblich. Lediglich einzelne Spezial-Deckungskonzepte haben die Unterversicherungsprüfung generell abgeschafft.

Sie wollen sich über Ihr konkretes Unterversicherungsrisiko informieren? Unser Experte in Ihrer Nähe steht Ihnen gerne zur Verfügung. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!