apotheken hygieneschaden sanierung DenPhaMedSanierung nach Hygieneschäden

Ein Risiko für alle Apotheken

Wenn eine Apotheke einen Großschaden erlitten hat – meist durch Wasser oder Feuer –, dann stehen große Sanierungsarbeiten an. Die müssen vor allem sofort und kompetent erfolgen, damit die Apotheke möglichst schnell wieder geöffnet und eine – durchaus mögliche – lange Schließung durch den Pharmazierat oder Amtsapotheker verhindert werden kann. Mehr

Doch gerade bei der Sanierung, die in Apotheken besonders strenge Hygienerichtlinien erfüllen muss, kann einiges schief gehen. Wenn unzureichende Sanierungen eine Wiedereröffnung unmöglich machen, explodieren die Folgekosten für Apothekeninhaber. Und das – sofern kein Mehrbesitz vorliegt – ohne Einkünfte, um diese Ausgaben zu kompensieren. Beispiele gefällig?

Kommt es in einer Apotheke zu einem großen Schaden, bringt das sofort den gesamten Betrieb quasi zum Erliegen. Denn fast immer stehen dann zwei grundsätzliche Fragen im Raum: welche Medikamente sind noch abgebbar, und muss ich vorsichtshalber schließen. Beide Fragen rufen automatisch den Amtsapotheker oder Pharmazierat auf den Plan.

Was tun bei einem Hygieneschaden?

apotheken hygieneschaden sanierung black fraday DenPhaMedImmer dann, wenn langwierige Sanierungen erforderlich sind oder langfristige Folgen drohen, liegt voraussichtlich auch ein Hygieneschaden vor.

Jeder Schaden ist anders, deshalb gibt es auch kein Patentrezept.

Aber: Bitte gehen Sie soweit möglich in etwa folgendermaßen vor:

  1. Schaden erkennen
    Wenn es brennt oder bei Wassereinbruch rufen Sie die Feuerwehr (112) – das ist klar. Bei kleineren Wasserschäden kann man oft auch die Ursache abstellen oder den Zustrom eindämmen. So hat ein Apotheker ein Volllaufen der Offizin dadurch verhindert, dass er sämtliche Inkontinenzware vor und hinter der Automatiktür verstreute und so eine Art „Sandsackbarriere“ entstand (wurde natürlich später alles ersetzt). Bei Elektronikschäden Sicherung ausschalten.
  2. Schaden mindern
    In dem Moment, wo Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter den Schaden feststellt, sofort alle Maßnahmen zur Schadenminderung einleiten. Alarmieren Sie so viele Helfer wie möglich/nötig. Bringen Sie Waren, Rezepte, Kühlgut soweit wie möglich in Sicherheit. Halten Sie die geretteten Werte auf Foto fest. Und notieren Sie die Namen und Arbeitsstunden der Helfer für die spätere Regulierung.
  3. Schaden melden
    Stellen Sie jemanden ab, der Ihren Versicherungsberater informiert, der sich dann um weitere Schadenminderungsmaßnahmen kümmert. Ist niemand erreichbar, können Sie selbst entsprechende Firmen einschalten. Schadenminimier in Ihrer Region kennen lernen
  4. Schaden dokumentieren
    Beauftragen Sie jemanden mit Smartphone, möglichst viele Bilder vom Schaden zumachen. Der Schadenort/Schadenauslöser ist wichtig und gerade auch die Schadensminderungsmaßnahmen.
  5. Schaden erfassen
    Beauftragen Sie Ihren Versicherungsberater, den Schaden der Versicherung zu melden und ihn zu erfassen. Dazu sollte jemand in die Apotheke kommen statt nur Formulare zu schicken. Wenn das nicht möglich ist, melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung spätestens innerhalb von drei Tagen. Lassen Sie jeden Beteiligten den Schaden beschreiben. Lassen Sie sich die Vorgangsnummern von Feuerwehr und ggf. Polizei geben. Eingesetzte Gewerke sollen die Notmaßnahmen dokumentieren und einen Kostenvoranschlag für die restlichen Arbeiten erstellen.
  6. Experten einbinden
    Bei großen Schäden ziehen Sie zügig die Fachleute bei, deren Aufgabengebiet betroffen ist: Apothekeneinrichter, Apothekensoftware-Lieferant, Kommissionierer-Firma. Bei sich abzeichnenden Streitigkeiten greifen Sie auf einen eigenen Gutachter zurück oder schalten einen entsprechend spezialisierten Anwalt ein.

Am besten wäre es, wenn Sie sich analog zu Ihrem QM-Ordner einen eigenen Schadenfall-Notplan anlegen. Oft sind das nur wenige Seiten und eine Reihe von Telefonnummern. Aber damit ist dann jeder Mitarbeiter Ihrer Apotheke(n) im Fall der Fälle sofort handlungsfähig und nichts wird vergessen. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Anfrage Notfallplan Schaden 

Billigsanierung konsequent ablehnen

Von daher ist es außerordentlich wichtig, dass Apothekeninhaber bei einem Hygieneschaden absolut auf der Hut sind. Sie sollten gegenüber der Versicherung darauf drängen, dass die ausführenden Gewerke die geforderten Hygienestandards liefern.

apotheken sanierung nach hygieneschaeden pfuschWenn aber Versicherung, Hausbesitzer oder die Hausverwaltung drei Kostenvoranschläge verlangen, von denen der günstigste übernommen wird, kann diese Sparmaßnahme später gravierende Konsequenzen haben. Denn das billigste Angebot kalkuliert meist mit engen Trocknungs-, Reinigungs- und Sanierungszeiträumen und natürlich ohne die Posten Hygienegutachten und Raumluftmessung im Angebot ausweisen.

Pfusch bei Schadensanierung kann für Apotheker im Nachhinein teurer werden, als eine ordnungsgemäße Hygienesanierung ihrer Apotheke. Daher sollten Apothekerinnen und Apotheker immer darauf achten, dass die Aufräumarbeiten möglichst umgehend beginnen, dass die mit der Sanierung beauftragten Firmen die Norm DIN EN ISO 9001 erfüllen und dies auch dokumentieren.

Wussten Sie eigentlich, dass Ihnen jede Versicherung unter bestimmten Umständen erlaubt, sofort selbst einen Fachbetrieb zu beauftragen? Mehr

Sie wollen bereits jetzt wissen, wenn Sie im Schadenfall sofort anrufen sollten? Wir stellen Ihnen einen zertifizieren Hygienesanierungsbetrieb in Ihrer Region vor. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!