apotheken liquiditaetssicherung rezepte retax revision rezept DenPhaMedÄrgerlich und teuer: Retaxationen und Rezeptverluste

Intelligente Rezeptversicherungen können Apotheken vor Schaden bewahren

Das Verhältnis zwischen Apothekern auf der einen und Krankenkassen auf der anderen Seite ist nicht immer ganz ungetrübt. Das kann nicht weiter verwundern, schließlich treffen hier zwei mitunter sehr unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Apotheken möchten an ihre Kunden verschriebene Medikamente mit möglichst wenig bürokratischen Lasten abgeben, um ihrer Aufgabe als „Gesundheitsberater“ nachkommen zu können. Gesetzliche Krankenversicherer dagegen sind – auch aufgrund eines immensen politischen und wirtschaftlichen Drucks – seit vielen Jahren daran interessiert, Kosten zu deckeln oder gar zu senken.

Diese unterschiedlichen Interessen machen sich vor allem bei der Abgabe von Medikamenten bemerkbar – Stichwort: Retaxation. Mittlerweile gibt es so viele Einschränkungen, Besonderheiten und Sondervereinbarungen von Krankenkassen, die bei der Abgabe zu beachten sind, dass eine aus Sicht der Krankenkassen regelkonforme Abgabe oft kaum möglich ist.

apotheken liquiditaetssicherung rezeptversicherung DenPhaMedEtwas vereinfacht kann gesagt werden, dass es bis Sommer 2016 drei Gründe für eine Retaxation gab. Da ist als Erstes die sogenannte Aut-idem-Retax. Sie wird mit Nichteinhaltung der Abgabe von günstigeren Medikamenten aus dem unteren Drittel des Leistungskatalogs begründet. Dieses Risiko ist übrigens versicherbar, jedoch auch das am wenigsten häufige, da Computerprogramme solche Fehlabgaben verhindern können.

Viel häufiger kommen – als Zweites – Retaxationen vor, wenn Apotheken gegen Rahmenvereinbarungen der Kassen mit der Pharmaindustrie verstoßen. Die aber ärgerlichsten und insgesamt wohl auch teuersten Retaxationen gehören einer dritten Gruppe an. Sie beruhen auf Formfehlern bei Rezepten. Die beiden letzteren Retaxierungen lassen sich durch zwei Maßnahmen sehr stark minimieren:

  1. ein konsequentes 4-Augen-Prinzip bei allen teuren Medikamenten in der Apotheke und
  2. die Nutzung einer Rezeptabrechnungsfirma, die eine Sofort-Überprüfung aller eingereichten Rezepte garantiert. Ihre Anfrage: Rezeptsicherheit

Jede zweite Retaxation unberechtigt?

Für Apotheken bedeuten Retaxationen herbe finanzielle Einbußen. Doch nicht nur das: Oft sind Retaxationen, die Kassen durchsetzen, auch ungerechtfertigt. So berichtete die Pharmazeutische Zeitung: „Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat für seine Apotheken rund 900.000 Euro für Retaxationen zurückgeholt, wie er vergangenen Mittwoch bei seiner Mitgliederversammlung in Stuttgart mitteilte. Der LAV hatte 16.572 von den Kassen beanstandete Rezepte aus dem Jahr 2015 geprüft und Einspruch erhoben.“
Der LAV kam damals laut Pharmazeutischer Zeitung zu dem Schluss, dass jede zweite Retax-Forderung der Kassen unberechtigt ist.

Kein Wunder also, dass Interessenvertreter der Apotheker forderten, die gängige Retax-Praxis zu ändern. Genau das ist im Sommer 2016 geschehen. In einem Schiedsverfahren haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf eine neue Retax-Praxis geeinigt. Eine zentrale Neuerung ist, dass kleine formale Fehler – wie etwa nicht korrekte Abkürzungen auf dem Rezept, Schreibfehler, die Art und Weise, wie das Aut-idem-Feld angekreuzt wurde – nicht mehr zu Retaxationen führen sollen, sofern Arzneimittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich tangiert sind. Das gilt übrigens auch bei falschen Angaben zur Packungsgröße oder wenn ein veraltetes Kassen-Institutionskennzeichen (IK) verwendet wird. Fehlende Kontaktdaten des Arztes sollen ebenfalls keinen Retax-Grund mehr darstellen, falls eindeutig klar ist, um welchen Arzt es sich handelt.

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In der Vergangenheit haben Krankenkassen oft auf ihre Aufsichtsbehörde verwiesen und betont, dass sie wegen des Zwangs zur ordentlichen Mittelverwaltung gar nicht befugt seien, auf Retaxationen zu verzichten. Dieses Argument soll nach der Neuregelung nicht mehr zählen. Kassen dürfen trotz begründeter Retax-Forderung auf diese verzichten und Apotheker ganz oder zumindest teilweise vergüten. Ob eine solche großzügige Praxis dauerhaft Bestand hat, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Auch bei T-Rezepten wurde eine kleine Erleichterung beschlossen. Während früher fehlende und „verrutschte" Kreuze oftmals zur Retaxation führten, dürfen nun Kreuze, die nicht ganz korrekt im dafür vorgesehenen Kästchen aufgedruckt wurden, nicht mehr beanstandet werden, sofern eine Zuordnung möglich ist. Das sind wohl die wichtigsten Punkte, auf die man sich geeinigt hat.

Trotz dieser Verbesserungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Auseinandersetzungen um Retaxationen komplett befriedet wurden. Deshalb sollten Apothekerinnen und Apotheker prüfen, inwieweit sie vor Retax-Verlusten geschützt sind. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, sich gegen finanzielle Verluste aufgrund von Retaxierungen zu schützen.

  1. Der Versicherungsschutz kann ausgeweitet werden,
  2. Einige Rezeptsammelstellen bieten einen Kontrollservice an, der vor Retax-Verlusten schützen kann. Mehr
  3. Die Rechtsschutzversicherung sollte so ausgestaltet sein, dass Apotheker und Apothekerinnen vor den Kosten juristischer Auseinandersetzungen geschützt sind.

Noch ein Ärgernis: Rezept-Verlust

apotheken werte versicherung rezeptverlust DenPhaMedEbenfalls ausgesprochen ärgerlich ist es für Apotheker, wenn Rezepte verloren gehen. Wurde bei einem  Einbruch der Safe entwendet, heißt das oft nicht nur, dass Geld und/oder Betäubungsmittel verloren sind, sondern auch Rezepte. Die sind zwar oft über die Rezeptsammelstellen versichert, aber erstens nur die bereits erfassten und zweitens dauert die Erstattung oft recht lange. Sind sogar viele Rezepte auf einen Schlag abhandengekommen, entstehen hohe Zwischenfinanzierungskosten. Daher ist es spannend zu wissen, ob Rezeptverluste auch in der Werteversicherung mitversichert sind und wenn ja, ob auch eine Zwischenfinanzierung der Rezeptwerte eingeschlossen ist. Ihre Anfrage: Rezeptversicherung

Unser Tipp: Einbrüche kommen bei Apotheken leider recht häufig vor. Meist haben es Einbrecher auf Geld und Betäubungsmittel abgesehen. Folgerichtig konzentriert sich das Interesse der Diebe auf Geld- und BtM-Schränke. Daher sollten Rezepte, die für Einbrecher wertlos sind, auf keinen Fall in einem Safe gelagert werden. Häufig räumen nämlich Einbrecher einfach den gesamten Geldschrank leer, ohne genau zu schauen, was sie eigentlich einstecken. Zudem werden auch immer wieder Geldschränke komplett von Dieben abtransportiert, um sie an einem sicheren Ort aufzubrechen.

Wie Sie den Diebstahl von Geldschränken wirksam verhindern, lesen Sie hier.

Revisionen – Versicherern weitgehend unbekannt

Nur der guten Ordnung halber: Natürlich kennen Versicherer auch Revisionen. Und zwar in Form von Besuchen des Gesundheitsamtes, von Amtstierärzten oder der Lebensmittelkontrolle. Und manchen ist sogar die Apotheken-Revison geläufig. Aber diese Besonderheit vieler Gesundheits- und Hygieneberufe hat deshalb noch lange nicht Einzug in die Versicherungsbedingungen gefunden. Aber nur darauf kommt es am Ende an!

Deshalb empfehlen wir allen Apothekeninhaberinnen und Inhabern, Ihre Versicherungsunterlagen einmal auf die Frage hin zu überprüfen, ob Ihre Versicherung das Revisionsergebnis in seinen versicherungsrelevanten Teilen ignorieren kann oder ob die Voten des Prüfenden akzeptiert werden müssen. Mehr