ApothekenrechtRechtsschutzversicherung im Apothekenalltag

Hohe Schadenssummen müssen abgesichert werden

Je enger der gesetzliche Rahmen eines Berufsstandes gesteckt ist, desto wahrscheinlicher werden rechtliche Auseinandersetzungen. Dementsprechend wichtig ist eine gute Rechtsschutzversicherung. Für Apothekeninhaber im eng geschnürten Korsett der ApBetrO ist diese Absicherung deshalb eigentlich unabdingbar. Doch viele Apotheker leben in dem Bewusstsein, alles so gut zu kontrollieren, dass sie niemals eine Rechtsschutzversicherung benötigen werden. Und in der Tat sind Rechtsstreitigkeiten bei Apothekern im Vergleich zu anderen Heilberufen eher selten. Wenn es aber zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, geht es oft um riesige Schadenssummen.

Alle Rechtsgebiete einschließen

Aufgrund der hohen Regelungsdichte und sehr hoher möglicher Schadenssummen sollte ein guter Rechtsschutz über alle Rechtsgebiete zum Basisschutz für Apotheker und Apothekerinnen gehören. Juristische Auseinandersetzungen im Apothekenumfeld sind zwar relativ seltener als im allgemeinen Durchschnitt, kommen jedoch in Fragen des Mitarbeiter-, Vertrags-, Verkehrs-, Datenschutz- sowie des Miet- und Baurechts immer wieder vor. Angesichts der unplanbaren Risiken, die sich hier ergeben, ist es für Apothekerinnen und Apotheker empfehlenswert, sich einen umfassenden Rechtsschutz zuzulegen. Denn damit werden Gefahren, die nicht vorhersehbar sind, eingehegt.

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Apotheker haben jedoch obendrein täglich hundertfach mit Gesundheitsfragen, Arztvorgaben und Wirkstoff-Beratung zu tun. Fast ebenso oft rechnen sie Rezepte mit Krankenkassen ab. Diese beiden Kerntätigkeiten führen häufiger als im Durchschnitt aller Berufe zu Vorwürfen, die eine Straftat unterstellen. Hier sind besonders zu nennen: Betrugsvorwürfe der Krankenkassen wegen Retaxationen, echte oder vermeintliche Ungereimtheiten bei Abrechnungen sowie Vorwürfe der Körperverletzung im Zusammenhang mit möglichen Fehlabgaben. Diese für Apotheken typischen Fälle haben die unangenehme Eigenschaft, dass sie als „Betrug“ bzw. „Körperverletzung“ zunächst einmal im Strafrecht verhandelt werden.

Dafür ist jedoch eine einfache Rechtsschutzpolice nicht ausgelegt, sondern es muss der Spezial-Strafrechtsschutz mitversichert sein. Apothekeninhaber und -inhaberinnen, die auch dafür sofort Rechtsschutz haben möchten, sollten sich deshalb auch den Apotheken-Strafrechtsschutz gönnen.

Mit dem Spezial-Strafrechtsschutz lebt es sich beruhigter

Wer eine Apotheke betreibt, der hat ständig mit potentiell gefährlichen (Wirk-)Stoffen zu tun und ist sich voll bewusst, dass die Dosis das Gift macht. Darüber hinaus - Stichwort Retax - muss der Inhaber mit regelmäßig aufkommenden neuen Abrechnungsregeln durch Rahmenverträge der Krankenkassen zurechtkommen.

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Vorwürfe der Körperverletzung oder des Abrechnungsbetrugs ziehen in aller Regel langwierige und besonders teure Prozesse nach sich. Das sind Kosten, die die Liquidität stark belasten können und die höchst ungern verauslagt werden.

Ohne den Einschluss des Spezial-Rechtsschutzes müsste der beklagte Apothekeninhaber zunächst den Strafrechtsvorwurf selbst entkräften oder freigesprochen werden, bevor die Rechtsschutzversicherung aktiv wird. Durch den ergänzenden Strafrechtsschutz jedoch greift der Schutz auch schon bei einem Strafvorwurf von Anfang an. Das ist bei solchen Verfahren, die oft über mehrere Instanzen gehen, einer von zwei entscheidenden Vorteilen dieser zusätzlichen Straf-RS-Deckung. Der zweite ist die Übernahme auch höherer Anwalts- und Gutachterkosten. Denn solch besonders spezialisierte Fachleute faktorieren häufig deutlich höhere Stundensätze, als eine einfache Rechtsschutzversicherung gewöhnlich übernimmt.

Auch Apotheken haben Alltagsrisiken

Welche Risiken der Alltag konkret bereithält, lässt sich an einigen Beispielen aus der Praxis verdeutlichen. Nicht selten sind etwa Auseinandersetzungen nach dem Kauf eines Geschäftswagens oder dem Abschluss eines Leasing-Vertrags. Ebenfalls ein häufiger Fall für den Rechtsschutz: Ein drohender Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Ordnungswidrigkeit. In solchen Streitfällen sind Versicherungsnehmer dankbar, wenn eine Rechtsschutzversicherung ihnen den Rücken stärkt. Ähnlich sieht es aus, wenn Inhaberinnen oder Inhaber eine neue Ausstattung für die Apotheke kaufen und sich dann herausstellt, dass die gelieferten Möbel Mängel aufweisen. Dasselbe Problem kann auch beim Kauf moderner EDV auftreten.

Eine existenzielle Bedeutung erhält der Rechtsschutz, wenn beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten will oder wenn nach einer Betriebsprüfung plötzlich der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht. In solchen Fällen drohen lange, belastende und teure juristische Verfahren. Ohne Rechtsschutz und Strafrechtsschutz sind die nur schwer durchzustehen.

Seinen Rechtsschutz kennen

apotheken liquiditaetssicherung rechtsschutz kennen DenPhaMedRechtsschutz-Policen sind in aller Regel modular aufgebaut. Das ist sinnvoll, weil es immer auch Rechtsgebiete gibt, die ein konkreter Kunde nicht braucht – zum Beispiel weil er kein Wohneigentum besitzt und es ist auch notwendig, weil jeder Beruf andere Risiken beinhaltet, die zu versichern sind – zum Beispiel der Beamten-Rechtsschutz, oder eben der für Apotheker.

Diese Elemente sollten grundsätzlich immer versichert sein:

  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz

Diese Rechtsgebiete sind für Apotheker generell angeraten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
  • Internet-Rechtsschutz

Weitere Rechtsgebiete sind nach Bedarf ergänzend versicherbar. In aller Regel ergibt es Sinn, auch den Rechtsschutz für den privaten Bereich der Inhaberin oder des Inhabers in den Firmenrechtsschutz mit einzuschließen.

Für Apothekeninhaber/innen unbedingt zu empfehlen, ist die Ergänzung des Firmenrechtsschutzes um den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Apotheker. Dieser sollte die folgenden Klauseln beinhalten:

  • Kostenschutz beim Vorwurf von Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Apotheker.
  • Rechtsschutz auch bei Straftat-Vorwurf, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist.
  • Angemessene Rechtsanwaltskosten über die gesetzlichen Gebühren hinaus werden übernommen, auch bei Honorarvereinbarungen.
  • Anwaltskosten bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.

Schadenzeitpunkt und Gerichtshängigkeit

Der Rechtsschutz hat diverse Ausschlussgründe, die immer wieder das Vorurteil nähren, er würde im Zweifel nicht leisten. Hier geht es einmal um die Frage des Zeitpunktes des Schadenereignisses: Wenn dieser vor dem Beginn des Rechtschutzes lag, gilt die Police dafür nicht. Oder aber es ist die damals existierende Police in der Leistungspflicht – und das wieder nur, wenn das betroffenen Rechtsgebiet damals vereinbart war. Deshalb sind insbesondere alte Rechtsschutzpolicen, die vor der beruflichen Selbstständigkeit abgeschlossen wurden, in aller Regel mit der Apothekengründung nicht mehr geeignet.

Sollte der Policeninhaber selbst klagen wollen, gibt es zweitens eine weitere zu beachtende Einschränkung: Denn dann leisten die allermeisten Rechtsschutzversicherungen erst ab Eintritt der sogenannten „Gerichtshängigkeit“. Wann genau diese eintritt, sollten Sie grundsätzlich immer bei Ihrem Rechtsanwalt erfragen.

Unser Tipp: Bitten Sie Ihren Rechtsanwalt immer darum, sich schon VOR der Klageeinreichung einen Kostenübernahme-Titel bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Damit ist späteren bösen Überraschungen schon einigermaßen vorgebeugt.

Auf jeden Fall sollte man seinen aktuellen Rechtsschutz einmal genau prüfen, damit später unangenehme Erfahrungen vermieden werden und vor allem damit Sie bei Bedarf die richtigen Entscheidungen fällen können. Anfrage Rechtsschutz-Check