apotheken team uebernahme business DenPhaMedNachfolgersuche für Apotheken

Wer seine Apotheke abgeben möchte, sollte prüfen, ob diese nicht vorher wirtschaftlich gestärkt werden muss. Denn eine Apotheke mit gutem bis sehr gutem Ertrag lässt sich deutlich besser verkaufen als ertragsschwächere Geschäfte. Zu großen Investitionen hat jedoch kaum ein Alteigentümer Lust. Diese verständliche Zurückhaltung bei Investitionen sollte aber überwunden werden, denn eine gelungene Abgabe hängt so gut wie immer von wirtschaftlichen Kennzahlen ab.

Erfolgreiche Abgabeprozesse beginnen mit rechtzeitiger Planung. Idealerweise fängt man mit den ersten Überlegungen für einen geplanten Verkauf drei bis fünf Jahre vor dem vorgesehenen Übergabedatum an. Denn gut durchdachte Vorbereitungen, die ihre Zeit brauchen, schlagen sich später in höheren Abgabepreisen nieder. Das gilt insbesondere auch für Landapotheken, deren Inhaber und Inhaberinnen oft große Probleme haben, einen Käufer zu finden.

Die Bilanz bestimmt den Preis

Als Faustregel für eine Abgabe kann gelten: Je höher das Betriebsergebnis – umso höher der Verkaufserlös. Damit erhält die Apothekenbewertung ihre zentrale Rolle für zufriedenstellende Verkaufserlöse. Im Rahmen einer Apothekenbewertung spielen nämlich unter anderem die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre vor dem Verkauf eine wesentliche Rolle. Doch bei einer Apothekenabgabe muss noch vieles anderes bedacht werden. Insgesamt hat sich für Apothekenabgaben ein fünfstufiger Prozess bewährt, den wir im Folgenden kurz vorstellen werden:

  1. Abgabevorbereitung
  2. Apothekenbewertung
  3. Käufersuche
  4. Kaufvertrag
  5. Apothekenübergabe

1. Abgabevorbereitung: Verbessere die Zahlen – erhöhe den Erlös

apotheken abgabevorbereitung bestandsaufnahme DenPhaMed

Wer rechtzeitig mit den Vorbereitungen startet, hat ausreichend Zeit seine Apotheke zu optimieren. Hierzu gehört als erstes eine Bestandsaufnahme, in der sämtliche Verträge hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung geprüft werden. Dabei spielen sowohl Laufzeit als auch Konditionen eine Rolle.

Weiterhin ist jede Apotheke als solche kritisch zu betrachten: Wie gut erfüllt sie die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung nach Barrierefreiheit, Vorhandensein von QMS- und Datenschutz-Prozessen. Entspricht die technische Ausstattung den Lagervorschriften und Sicherheitsvorgaben? Gegebenenfalls gibt es hier vor der eigentlichen Veräußerung noch Handlungsbedarf. Auch die Durchsicht der jüngsten Revisionsprotokolle oder eine Anfrage bei der zuständigen Landesbehörde, bei der die Betriebserlaubnis beantragt werden muss, ist oft aufschlussreich und hilfreich.

Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich meist im Rahmen der Überprüfung der Großhandelskonditionen. Denn eine Verbesserung des Rohertrags schlägt sich nicht nur in einer Erhöhung des Betriebsergebnisses bis zur geplanten Übergabe nieder, sondern lässt auch den Unternehmenswert anwachsen. Mit der Optimierung der Großhandelskonditionen kann der Verkäufer also einen doppelten Vorteil für sich realisieren.

2. Apothekenbewertung: Oft das Ende vieler Illusionen

Das Erfordernis einer sach- und fachgerechten Apothekenbewertungergibt sich auch aus den Anforderungen, die Banken bei der Finanzierung von Unternehmenskäufen stellen. Die heutzutage übliche Methode der Apothekenwertermittlung ist das Ertragswertverfahren. Neben einer Kaufpreisermittlung wird eine Ertrags- und Liquiditätsvorschau zur Finanzierung benötigt. Idealerweise enthält die in Auftrag zu gebende Unternehmensbewertung beide Bestandteile. Fällt die korrekt durchgeführte Unternehmensbewertung positiv aus, ist in der Regel der Weg für eine Finanzierung und damit auch für einen erfolgreichen Verkauf gegeben.

Unser Tipp:

Es gibt im Apothekenbereich ausgewiesene Experten, deren Leistungen für Verkäufer und Käufer förderfähig sind. Mehr 

Nach Erstellung der Apothekenbewertung und der Ermittlung des Kaufpreises ist ein Gespräch mit einem Steuerberater nötig, da es im Rahmen einer Betriebsveräußerung steuerliche Erleichterungen für den Abgeber gibt. Auch der Zeitpunkt der Betriebsübergabe sollte diskutiert werden. Eine genauere Darstellung zum Thema Apothekenbewertung finden Sie hier

3. Käufersuche: Früher kein Problem, heute große Klippe

Die Nachfolgersuche mit Hilfe des pharmazeutischen Großhandels oder des betreuenden Steuerberaters ist meist mit erheblichen Nachteilen für den Verkäufer verbunden, da dabei eigentlich immer auch Eigeninteressen der gewählten Partner im Spiel sind und deshalb die Suche verständlicherweise nicht auf den gesamten Käufermarkt ausgedehnt wird. Ähnliches gilt für unternehmenseigene Apothekenbörsen, die selbstredend auch „ihre“ Kunden bevorzugen werden.

apotheke nachfolger gesucht DenPhaMedDie erfolgreicheren Vermittlungen mit den besten Ergebnissen erfolgen hingegen meist durch professionelle Vermittler, die ihrerseits über ein großes Netzwerk verfügen, mit dem der komplette Markt abgebildet wird. Diese Vermittler arbeiten dann meist auch mit unabhängigen Apothekenbörsen.

Bei solchen Vermittlern ist zwar in der Regel die Betreuung und Begleitung bis zur Übergabe für den Übernahmeinteressenten provisionspflichtig, es ist aber andererseits auch ziemlich sicher, dass das Kaufobjekt angemessen finanziert wird und bei der Übergaberevision keine Probleme entstehen. Denn die Finanzierungsexperten wissen genau, was eindeutig finanzierungsfähig ist und was eher Fragen und Probleme aufwerfen würde, welche Unterlagen Banken sehen wollen und wie viel die Finanzierung am Ende kosten darf.

Es ist jedoch ratsam, auch den Finanzierungsberater vor der Auftragserteilung auf seine Apothekenkompetenz hin genau zu überprüfen.

Finanzierungsvermittler sollten Apotheken prüfen!

Sollte ein externer Berater im Zuge einer Apothekenoptimierung vor einem Verkauf noch weiter gehen, indem er zum Beispiel darauf drängt, auch den Abschluss der Finanzierung, von Leasingverträgen oder Versicherungen sowie Großhandelsverhandlungen über seinen Beratervertrag mitabwickeln zu können, dann ist trotz aller Branchenkompetenz wieder Obacht geboten. Denn das ist ein klares Signal für sonstige Eigeninteressen, die das Bemühen um einen wirklich fairen Kaufpreis und eine reibungslose Übernahme marginalisieren könnten. Außerdem kann in aller Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein einziger Berater in all diesen Themen ähnlich fit ist wie in seinem Hauptmetier.

In unserem Netzwerk haben wir genau deshalb zwar alle diese Kompetenzen vereint, jedoch nicht in einer Person, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Experten, die bei Bedarf hinzugezogen werden können. Diese Teamlösung ermöglicht es uns, Ihnen den Apotheken-Übergabeprozess – egal ob der aus Sicht des Abgebenden oder des Übernehmendenbegleitet werden soll – aus einer Hand mit einem zentralen Ansprechpartner ohne Kompetenzverlust anbieten zu können. Welche Experten im konkreten Fall hilfreich sein können, das zeigt sich oft erst im Rahmen des Beratungsprozesses. Ihre Anfrage zum Thema Verkauf oder Kaufbegleitung

4. Kaufvertrag: Formaler Akt mit hohem Risikopotential

apotheken kaufvertrag DenPhaMedSind Optimierung der Apotheke und Vermittlung erfolgreich verlaufen, muss „nur“ noch ein Unternehmenskaufvertrag unterzeichnet werden. Es ist ratsam, den Kaufvertrag durch einen ausgewiesenen anwaltlichen Experten anfertigen oder zumindest prüfen zu lassen. Dieser erstellt in der Regel einen Kaufvertrag, in dem nicht nur das Verhandlungsergebnis (Kaufpreis, Warenlager, Übergabezeitpunkt) niedergeschrieben wird, sondern auch die Besonderheiten gem. §613a BGB (Betriebsübergang) und entsprechende Verkäufergarantien und Haftungen geregelt sind. Auch die Spezialanwälte unseres Netzwerkes stehen dafür gern bereit. Ihre Vertragsanfrage

Unser Tipp: Aufgrund geänderter Rechtsanwaltsgebührenverordnung ist es möglich, Festpreise oder Stundenhonorare mit dem Rechtsbeistand zu verhandeln.

5. Übergabe des Unternehmens: Der finale Akt

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Bei der Übergabe eines Unternehmens sollte berücksichtigt werden, welche Verträge und Dauerschuldverhältnisse auf den Käufer übergehen. Diese sollten im Kaufvertrag benannt sein.

Zu diesen Verträgen gehören nicht nur Arbeits- und Mietverträge, sondern auch Leasingverträge und Lieferverträge. Im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen sollten sich die Parteien hierüber gesondert verständigen und das Verhandlungsergebnis dokumentieren.

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Gesetzgeber bei einigen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht vorsieht (Beispiel: Geschäftsversicherungen). Oft sind jedoch auch die AGB der jeweiligen Vertragspartner zu berücksichtigen.

Sie sind Kaufinteressent?

Für Existenzgründer haben wir alles, was aus Käufersicht zu beachten ist, hier kurz zusammengefasst.

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