apotheken MIR NIR spektrometer DenPhaMedMIR- und NIR-Spektrometer

Elektronische Entlastung für das Laborbuch

MIR- und NIR-Spektrometer vereinfachen viele der vorgeschriebenen Rohstoffüberprüfungen gemäß Laborbuch. Das spart Zeit und entlastet die PTA ebenso wie den gesamten Apothekenbetrieb. Und da diese Geräte zudem Arzneimittel zuverlässig auf ihre Identität prüfen können, ist es kein Wunder, dass diese noch sehr neue Technik in immer mehr Apotheken Einzug hält. Allerdings schreckt der Anschaffungspreis in Verbindung mit den Betriebskosten so machen Inhaber, die einen eher kleineren Bedarf an Rohstoffprüfungen haben, noch vor der Anschaffung ab. Andere wiederum kommen auf die durchaus empfehlenswerte Idee, die mobile Variante dieses Analysemessgerätes zu kaufen und sich diese mit befreundeten Apothekeninhabern zu teilen.

„Auch wenn die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) keine Erleichterungen in puncto Rezeptur für Filialverbünde vorsieht, beginnen die ersten Gruppen, teure NIR-Spektrometer zur Prüfung von Ausgangsstoffen gemeinsam zu nutzen.“ (Quelle: Apotheke-Adhoc)
 

NIR-Spekrometer-Sharing

apotheken technische versicherung nir spekrometer sharing DenPhaMedNahinfrarot- oder NIR-Spektrometer-Sharing – dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren sicher durchsetzen, es sei denn, die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte (APD) würde entscheiden, dass ein solches Gerät nur dann anzuerkennen ist, wenn es permanent in der Apotheke bereitsteht. Immerhin haben als erste die Pharmazieräte in Sachsen-Anhalt die NIR-Geräte schon 2013 als Prüfmethode zugelassen. Deshalb dürfte eine solche generelle Einschränkung angesichts der Tatsache, dass der Einsatz eines NIR-Spektrometers eine sehr große Entlastung für Apotheken darstellt und gleichzeitig in kürzester Zeit von Apotheke zu Apotheke transportiert werden kann, zumindest mittelfristig als eher unwahrscheinlich einzuschätzen sein.
 

Mobilität birgt neue Risiken

Allerdings produzieren zwischen Apotheken herumgereichte NIR-Spektrometer – ebenso wie jede andere verliehene Labortechnik – ein versicherungstechnisches Risiko, das es wohl auch nur in Apotheken gibt. Zumindest dürften die meisten Versicherungspolicen ein NIR-Spektrometer nicht immer eindeutig eingeschlossen haben.

Gleichzeit ist die Gefahr groß, dass mit solchen Apotheken-Besonderheiten weniger vertraute Versicherungsberater diese neuen Risiken nicht erkennen und Spektrometer deshalb weiterhin unversichert bleiben. Doch worin bestehen diese Risiken? Es handelt sich kurz gesagt um drei allgemeine und zwei besondere Risiken, die mobile NIR-Geräte betreffen.

Die allgemeinen Risiken:

1. Die Investition erhöht natürlich den Apothekenwert, weshalb in den allermeisten Versicherungstarifen Wahrscheinlichkeit einer Unterversicherung steigt und deshalb zu prüfen wäre.
2. Als elektronisches Gerät sollte bei Anschaffung sichergestellt werden, dass es in der Elektronikversicherung  mitversichert ist.
3. Zudem fällt mobile Technik sehr schnell unter den Zeitwertvorbehalt, weshalb die Versicherung im Zweifel nur einen Bruchteil der Anschaffungskosten ersetzen muss.

 

Diese Versicherungsrisiken sollte jeder erfahrene Versicherungsmakler erkennen und entsprechend eindecken können. Wer also beabsichtigt, ein MIR-Spektrometer zu kaufen oder bereits eines in Nutzung hat, sollte das seinem Versicherungsberater mitteilen und ihn auffordern, den bestehenden Versicherungsschutz bei Bedarf entsprechend aufzustocken.

Vorprogrammierter Ärger in der Nutzergruppe

Die besonderen Risiken allerdings setzen ein wenig mehr Erfahrung mit Labortechnik und Revisionen voraus. Denn man sieht dem Gerät selbst ja nicht an, in wie vielen Apotheken es zum Einsatz kommt. Da es schließlich auch transportiert werden muss, sollte ein Gerät mit diesem Wert, wenn es außerhalb der Apotheke unterwegs ist,

4. mit einer hinreichenden Transportversicherung abgesichert sein.

apotheken technische versicherung mir nir aerger DenPhaMedAuch das ist noch nicht das Hauptproblem – denn das hat direkt und unmittelbar mit Murphys sprichwörtlichem Gesetz zu tun: Bei wem, denken Sie, geht das Gerät kaputt oder kommt gar verloren? Beim Besitzer oder nicht doch viel eher bei einem, der es ausgeliehen hat? Und wenn das Malheur bei Letzterem passiert, wie ist es dann eigentlich versichert?

Im schlimmsten Fall ist das leider gar nicht oder zumindest nicht ohne größere Verrenkungen bei der Schadenbearbeitung möglich, denn es gehört eindeutig weder zum Inventar der Ausleih-Apotheke noch ist es innerhalb der versicherten Apotheke oder auf einem Transport zu Schaden gekommen. 

Im Zweifel extra versichern

Deswegen bedarf es entweder vorab eines eingehenden Diskurses mit den Apothekenversicherungen aller Nutzer, damit der Versicherungsschutz für das NIR-Spektrometer in jeder Apotheke sowie unterwegs zwischen den Apotheken und in egal welchem Fahrzeug greift.

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Oder, um endgültig auf der sicheren Seite zu sein, sollte der rechtmäßige Besitzer des NIR-Spektrometers eine eigens dafür geschaffene Lösung nutzen, die das fünfte und wahrscheinlich häufigste Risiko rechtssicher ausschließt:

5. Eigene Zusatzdeckung zur Versicherung gemeinsam genutzter NIR-Spektrometer, die das Gerät in der Versicherung der Besitzer-Apotheke mitversichert und zwar für alle rechtmäßigen Nutzer, egal ob innerhalb des Familienverbundes, einer ERFA-Gruppe oder einfach nur einem Kreis befreundeter Apotheker sowie für alle notwendigen Transporte.

Diese kleine zusätzliche Investition kann der Inhaber dann natürlich auf die Mitnutzer umlegen.

Wer aktuell beabsichtigt, im Verbund mit anderen ein NIR-Spektrometer anzuschaffen oder wo immer ein solches bereits in Nutzung ist, sollte der oder sollten die Eigentümer unbedingt eine entsprechende Versicherungsüberprüfung durch einen Apotheken-Absicherungsexperten durchführen lassen. Unsere Spezialisten stehen Ihnen dafür und zu weiteren Informationszwecken jederzeit gern zur Verfügung. Policencheck NIR-Spektrometer anfordern