Gefriergut

Kühlgut – DIN 58345

Kühlschrank ist nicht gleich Kühlschrank

Laut Apothekenbetriebsordnung (§ 16) müssen Apothekerinnen und Apotheker sicherstellen, dass die Qualität gelagerter pharmazeutischer Waren erhalten bleibt. Wie genau die Qualitätssicherung realisiert wird, liegt im Ermessensspielraum von Apothekeninhaberinnen und -inhabern. Im Fall von kühlpflichtigen Arzneimitteln und Impfstoffen sind schon länger spezielle Medikamentenkühlschänke das Mittel der Wahl. Doch viele davon erfüllen den heutigen Standard nicht mehr.

Für Apotheken ideal: Medikamentenkühlschränke nach DIN 58345

Die größte Sicherheit vor dem Verderb von Arznei- und Impfstoffen bieten Kühlgeräte, die der Norm DIN 58345 entsprechen. Diese Norm legt Anforderungen für Medikamentenkühlschränke in Apotheken fest. Wir empfehlen bei Neuanschaffungen generell Kühlgeräte, die diese Norm erfüllen. Zur sofortigen Unterscheidung tragen Original-Geräte immer dieses Gütesiegel:

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Unser Tipp

Allerdings gibt es auch nachgerüstete Medikamentenkühlschränke, die dann dieses Signet möglicherweise nicht tragen. Bei solchen Geräten empfiehlt es sich, vom Hersteller oder Nachrüster ein entsprechendes Zertifikat einzuholen.

Was bedeutet DIN 58345?

Die DIN-Norm 58345 definiert Leistungsmerkmale für Arzneimittelkühlschränke mit einer Betriebstemperatur von 2 °C bis 8 °C, wie sie das Deutsche Institut für Normung (DIN) vorsieht.

Ziel der Normung ist es, sicherzustellen, dass kühl zu lagernde Medikamente nicht an Qualität verlieren. Ein Kühlschrank nach DIN 58345 zeichnet sich vor allem durch folgende Merkmale aus:

  • verschließbare Tür,
  • Betriebstemperaturen zwischen +2°C und +8°C,
  • akustische und optische Warnung bei Stromausfall oder Temperaturabweichung,
  • Sicherungen vor Minustemperaturen,
  • Dokumentation der Betriebstemperatur und
  • einen potentialfreien Kontakt für Fernwarnungen.

Eine gute Versicherung für Apothekenkühlschränke hat mindestens folgende Leistungsmerkmale:

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Allgemein

  • Absicherung aller kühlpflichtiger Medikamente und Impfstoffe
  • Versicherungswert ist der Einkaufspreis

Versicherte Schäden

  • Feuer (auch Schäden durch Rauch, Schwel- oder Glimmvorgänge), Blitzschläge, Explosionen, Flugzeugabstürze
  • Schäden durch Einbrecher, Diebe und Räuber
  • Wasserschäden
  • Schäden durch Tiere und Ungeziefer (z.B. Ratten, Mäuse)
  • Schäden durch Kältemedien (z.B. Ammoniak)
  • Temperaturschwankungen aufgrund von technischen Defekten oder Bedienungsfehlern
  • Schäden durch Luftfeuchtigkeit
  • Stromausfall im öffentlichen Netz oder innerhalb der Apotheke (z.B. defekte Sicherung)
  • Technisches Versagen des Kühlschranks 

Um einen solch umfassenden Versicherungsschutz bekommen zu können, sollten in Apotheken nur noch Medizinkühlschränke angeschafft werden, die die DIN-Norm 58345 erfüllen. Wenn Sie dann noch einen erfahrenen Versicherungsberater haben, der sich um die passende Versicherungssumme und im Schadenfall um die korrekte Regulierung kümmert, dann entfallen diese ansonsten wichtigen Aufgaben:

Kühlschrank-Check: Welche Sicherheitsstufe hat Ihr Kühlschrank?

Risikoprüfung: Wie sicher ist Ihr Kühlschrank für Ihre Zytostatika, Insuline, Injektionspräparate, Impfstoffe, Onkologika, Hormone oder Antibiotika-Suspensionen?

Summenermittlung: Welche Werte lagern Sie in Ihrem Apothekenkühlschrank? Und vor allem: Wie groß sind die Schwankungen? Denn meist passieren Unfälle bei Vollast.

Policenkontrolle: Was steht im "Kleingedruckten"? Gibt es Lücken im Versicherungsschutz? Wo sind die Schlupflöcher im Schadensfall und was ist dann zu beachten?

Policenanpassung: Viele Policen sind wertemäßig anpassbar. Wer übernimmt die notwendigen Verhandlungen für Kühlgutwerte und ihre Absicherung?

Schadenservice: Gerade Kühlgutschäden können kritisch sein. Oft ist die Schadenursache unklar. Manchmal muss penibel nachgeforscht werden.

Schriftverkehr: Versicherungen sind immer mit "Papierkram" verbunden, der oft auf der langen Bank landet. Wer kümmert sich um die Bürokratie?

Schadensregulierung: Nach Schäden ist die Regulierung die Kernaufgabe von Versicherungen. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

Gesonderte Absicherung: Sie haben mehr Kühlgut als versichert ist? Es gibt es immer Alternativen. Unsere Experten finden einen passenden Versicherungsschutz für jeden Kühlschrankinhalt.

Sie wollen mehr wissen über eine apothekengerechte Absicherung kühl zu lagernder Medikamente? Oder über Kühlschränke, die die Norm DIN 58345 erfüllen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.