apotheken haftpflicht schadenbeispiele falle DenPhaMedHaftpflicht Schadensbeispiele

Haftpflicht heißt immer, dass ein fremder Dritter Ansprüche stellt. Das ist insbesondere aus der Autoversicherung hinreichend bekannt. Doch dazu bedarf es nicht immer eines direkten Zusammentreffens, denn Haftungsansprüche können auch „klammheimlich“ entstehen und dann urplötzlich geltend gemacht werden. Wenn so etwas passiert, dann sollte der Schaden dennoch rechtsverbindlich und in ausreichender Höhe versichert sein, damit es kein böses Erwachen geben kann.

Eine besonders tückische Falle kann in älteren Haftpflicht-Policen stecken, die noch aus dem letzten Jahrhundert stammen. Solche gibt es durchaus noch in älteren Apotheken kurz vor der Abgabe oder in solchen, bei denen der Generationenwechsel bereits stattgefunden hat oder die zwischenzeitlich bereits mehrere Inhaber hatten.

Wenn Nachfolger oder Käufer dann die bestehenden Versicherungsverträge übernommen haben, kann es vorkommen, dass der Betriebshaftpflicht heute noch eine Sterbetafel von – sagen wir einmal 1980 – zugrunde liegt. Diese ist dann weiterhin die vertragliche Regulierungsgrundlage im Schadenfall. Das Urteil wird jedoch auf der Basis der aktuellen Sterbetafel gefällt. Die positive Differenz an Lebenserwartung kann dann für den Apotheker gegebenenfalls zum Malus werden. Deshalb sollte jede Haftpflichtpolice mindestens alle 10 Jahre überprüft werden. 

Sie haben so eine alte Police? Wir vergleichen die Sterbetafeln für Sie. Anfrage Sterbetafel-Haftpflicht 

Eigentum verpflichtet. Vol. 1

Eigentum verpflichtet. Vol. 1

Apotheken im privaten Besitz der Inhaberfamilie haben oft noch etwas – und auf dem Land sogar meist eine ganze Menge Grund und Boden drum herum. Für dieses Grundstück besteht dann hoffentlich eine Grund- und Hausbesitzer Haftpflicht.  Wenn es jedoch dabei eine sogenannte Betriebsspaltung gibt – also der Apothekeninhaber nicht gleichzeig auch der eingetragene Hausbesitzer ist, kann es bei Haftpflichtschäden Probleme geben. Dem ist jedoch einfach vorzubeugen – nur bitte vor dem Schaden. 

Eigentum verpflichtet. Vol. 2

Eigentum verpflichtet. Vol. 2

Solche Apotheken auf dem eigenen Grundstück sollten zudem auch gegen mögliche Umweltschäden gelangen mitversichert sein. Denn sollten einmal Medikamentenrückstände meist durch Wasserschäden, manchmal auch durch Brände und sehr selten, aber dann besonders ärgerlich, durch auslaufende Chemikalien in die Umwelt gelangen, betrifft das ja garantiert auch den eigenen Grund und Boden. Nur dass eigener Besitz leider nicht unter die Haftpflicht fällt. Auch das sollte vorab klar geregelt sein. 

Eigentum verpflichtet nicht immer

Eigentum verpflichtet nicht immer

Sie haben eine Apotheke frisch übernommen. Nun verlangt eine Kundin von Ihnen die Inanspruchnahme Ihrer Haftpflichtversicherung, weil sie vor Wochen oder Monaten beim Vorbesitzer ein Produkt gekauft hat, durch das es nun in ihrer Familie voraussichtlich zu Personenschäden gekommen ist, weshalb ihr Anwalt zu einer Strafanzeige wegen Körperverletzung geraten habe. Frage: Was würden Sie jetzt tun? Könnte es sein, dass Sie auf den Vorbesitzer verweisen? Vorbesitzer bitte hier weiterlesen

Centerapotheke brennt

Centerapotheke brennt

Ein Brand in einer Apotheke ist einerseits selten, andererseits jedoch wegen der Kontaminationsgefahr durch im Rauch befindliche Wirkstoffe oder Chemikalien immer besonders problematisch. Deshalb kommt es häufig zu recht weiten Sperrungen um den Brandherd herum. Alles, was dann in dieser Sperrzone liegt, ist von diesem Brand als fremder Dritter betroffen und hat Anspruch auf Schadenersatz. Sind davon viele andere Unternehmen betroffen, kann die Haftpflichtsumme am Ende nicht reichen.

Haftungsfalle Leasing

Haftungsfalle Leasing

Apotheken-Software ist oft samt Hardware geleast. Auch Kommissionierer oder sonstige Technik wird oft per Mietkauf genutzt. Fast immer besteht dazu ein Servicevertrag. Deshalb gehen viele Apothekeninhaber zunächst davon aus, dass diese Leasingobjekte voll geschützt sind. Das kann sein, muss aber nicht. Der häufigste Schadenfall sind übrigens Bedienungsfehler. Das jedoch ist dem Leasinggeber zu ersetzen, auch wenn der Leasingvertrag weiterläuft. Genau das wäre aber vorab zu prüfen.

Mitgenutzte Technik

Mitgenutzte Technik

Immer wieder kommt es vor, dass Apotheken sich mit Labortechnik oder sonstigem teuren Gerät gegenseitig aushelfen. Gerade bei den NIR-Spektrometern kommt es immer häufiger zur Bildung von Nutzergruppen. Wenn dann noch Transportrisiken hinzukommen, kann es im Schadenfall sehr schnell dazu kommen, dass alle Versicherungen sich nach einem solchen Schaden für ‚nicht zuständig‘ erklären. Deshalb sollte bei mitgenutzter Technik immer vorab eine lückenlose Zuständigkeit hergestellt werden.

Vertreter-Haftung

Vertreter-Haftung

Ob Urlaub, Unfall oder längere Krankheit: In so gut wie allen kleineren Apotheken werden hin und wieder externe Vertreter benötigt. Wer jemanden bekommt, atmet auf. Kaum jemand spricht mit seiner Vertretung über die Haftpflicht-Frage. Zwar sollten Apotheker, die ausschließlich vertreten, eine eigene Haftpflicht haben, dennoch sollte man sich darauf nicht verlassen. Im eigenen Interesse ist es angeraten, dass die bestehende Apotheken-Haftpflicht immer auch für Vertreter gilt. 

Schäden im Studium

Schäden im Studium

Söhne und Töchter von Apothekeninhabern und -Inhaberinnen studieren sehr oft Pharmazie, um später die elterliche/n Apotheke/n übernehmen zu können. Im Studium kommen sie regelmäßig mit teuren Messgeräten und sonstiger Unterrichtstechnik in Berührung. Wenn da dann etwas kaputt geht, verlangt die Lehranstalt natürlich Ersatz. Natürlich könnte das dann ein Fall für die Privat-Haftpflicht sein. Viel einfacher und besser jedoch ist der Einschluss solcher Risiken in der Apotheken-Police.

Wasserschlacht im Landschulheim

Wasserschlacht im Landschulheim

Völlig skurril und genau so passiert: Eine Apothekertochter beteiligte sich beim Landschulaufenthalt an einer Wasserschlacht im 3. Stock. Die Mädels bewarfen sich mit gefüllten Kondomen. Da recht strapazierfähig, platzen sie nicht sofort – eine beipackzettelwidrige Zweitverwendung ist also möglich. Ein Wurf verfehlte sein Ziel. Das ‚Projektil‘ flog durch ein offenes Fenster, um dann am Armaturenbrett eines nagelneuen Cabrios zu platzen. Sowas sollte ohne Tam-Tam reguliert werden.

 

Haftpflicht: auch in Grenzbereichen wichtig

Zur Illustration der weiten Bandbreite von Haftpflichtthemen oder solchen, bei der die Haftpflicht zumindest eine Rolle spielt, haben wir einige Schadenfälle von uns betreuter Apotheker herangezogen, die verdeutlichen, was alles schon passiert sind jederzeit wieder passieren könnte.

 

Wie gut ist Ihre Absicherung?

apotheken haftpflichtversicherung betriebshaftpflicht sparschein DenPhaMedWenn Sie sich ärgerliche Kosten ersparen wollen, dann lassen Sie sich besser von einem Versicherungsvermittler beraten, der sich auf die Absicherung von Apotheken spezialisiert hat. Der wird Sie in jedem Fall über mögliche Lücken im Versicherungsschutz – wie etwa bei Kommissionierer oder Umwelthaftung – informieren und Ihnen Lösungen vorlegen, die diese Lücken schließen.

Sie wollen prüfen lassen, ob Ihr Haftpflichtschutz apothekengerecht ist? Eine E-Mail genügt und ein Experte in Ihrer Nähe setzt sich mit Ihnen in Verbindung. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei Apotheken.