Dienstreisekasko

Dienstreise-Kasko

Fahren für die Apotheke

Dienstfahrten mit privaten Autos der Mitarbeiter kommen in so gut wie jeder Apotheke vor. Oft sogar sind sie unbemerkt ritualisiert. Mal eben zum Arzt X oder Frau Y braucht noch ihre Tropfen oder Kunde Z wohnt auf den Nachhauseweg. Die Rechtslage jedoch ist unerbittlich: Kommt es zu einem Unfall, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle damit verbundenen Kosten zu erstatten. Die Dienstreisekasko-Versicherung sichert den Apothekeninhaber gegen Ansprüche seiner Mitarbeiter ab, wenn diese mit ihrem eigenen Fahrzeug dienstlich unterwegs waren und dabei ein Schaden am Auto entstanden ist.

Unser Tipp:

Mehr zu den rechtlichen Aspekten von Dienstfahrten finden Sie in unserem Service-Bereich.

 

Auf Dienstreise in Richtung Versicherungslücke

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Es ist gar nicht mal so selten, dass Apothekenmitarbeiter nach Dienstende auf ihren jeweiligen Heimwegen noch eben schnell Medikamente ausliefern oder Geld bei der Bank einzahlen. Ganz zu schweigen von den Mobilitätsengpässen, die in Apotheken an der Tagesordnung sind, weil Ärzte, Heime und Patienten diesen Service unverzüglich erwarten. Und Fahrten zu Weiterbildungsveranstaltungen werden auch gerne gleich morgens von zu Hause angetreten. Doch wer kommt im Schadensfall für die Kosten auf, und seien es auch nur die Selbstbehalte und Rückstufungsdifferenzen? Sicherlich ist kein Mitarbeiter gewillt, diese Last aus eigener Tasche zu zahlen.

Eindeutige Rechtslage: Inhaber müssen für Schäden aufkommen

Wie bereits erwähnt haften Arbeitgeber für Dienstfahrten ihrer Mitarbeiter. Das gilt übrigens auch für Fahrten, von denen der Chef gar nichts weiß. Denn Dienstreisen müssen nicht notwendig von einem Apothekeninhaber oder einer Apothekeninhaberin angeordnet werden. Es reicht in der Regel aus, wenn eine Fahrt stillschweigend gebilligt oder auch nur geduldet wird.

Egal aus welchem Grund oder Anlass: Für Schäden am Privatfahrzeug des Arbeitnehmers während einer Dienstfahrt hat der Arbeitgeber geradezustehen. Diese Sichtweise hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in diversen Urteilen immer wieder betont. Der Mitarbeiter bekommt seinen Kfz-Schaden durch den Apothekeninhaber erstattet, falls er den Schaden geltend macht. Ausnahmen bilden hier – wie auch sonst im Versicherungsbereich üblich – nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Jeder Unfall kann den Betriebsfrieden gefährden

Solange es noch nicht zu einem solchen „innerapothekischen Unfallereignis“ gekommen ist, verkennen viele Apothekeninhaber üblicherweise auch einen weiteren guten Grund für Dienstreisekasko-Policen: den Schutz des Betriebsfriedens.

apotheken haftungsrisiken dienstreise kasko unfall DenPhaMedDenn schon ein einziger Unfall kann dazu führen, dass der betreffende Mitarbeiter – tatsächlich berechtigte – Ansprüche an den Arbeitgeber stellt und dies zu unerfreulichen Diskussionen in der Apotheke führt.

Da sich so etwas schnell herumspricht, ist die Gefahr groß, dass kein Mitarbeiter mehr Arzneimittel mit dem privaten Pkw ausfährt. In solchen Fällen muss dann oft ein weiteres Apothekenauto samt Fahrer angeschafft werden. Der präventive Schutz, den eine Dienstreise-Kasko bietet, macht solche teuren Notlösungen überflüssig. Beratung gewünscht? Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Erst Fahrten zählen – dann versichern

Apothekeninhaber sollten zur Deckung dieses Risikos zumindest eigene Rücklagen bilden. Das ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Lieferfahrten mit Privat-Pkw häufig vorkommen und von vielen Mitarbeitern getätigt werden. Die Häufigkeit solcher Fahrten wird jedoch von den Apothekenbesitzern gemeinhin deutlich unterschätzt. Deshalb empfehlen wir vor der Entscheidung, welchen Absicherungsweg die Apotheke wählen sollte, eine kleine Erhebung, die die Häufigkeit von Lieferfahrten erfasst. Schon eine banale Strichliste verschafft hier schnell Klarheit.

Kaum apothekengerechte Lösungen am Markt

Wer als Inhaber oder Inhaberin einer Apotheke eine solche Versicherung abschließen möchte, wird die Erfahrung machen, dass eine solche Absicherung sehr kompliziert sein kann. Für jedes Auto werden in der Regel Fahrtenbücher notwendig, dazu kommen oft noch aufwändige Meldepflichten. Deshalb haben unsere Fachleute für Apothekenabsicherungen eine eigene Lösung erarbeitet, die dem Apothekenalltag Rechnung trägt: Es muss nur die Anzahl der Fahrzeuge, die für Dienstfahrten genutzt werden, angegeben werden. Weitere Angaben, etwa Fahrtzeiten, Häufigkeiten und Ziele werden nicht benötigt.

Dienstreise-Kasko – eine echte Versicherung, kein Kilometergeld

Versicherungsnehmer ist grundsätzlich der Apothekeninhaber, der sich mit dieser Versicherung gegen mögliche Ansprüche seiner Arbeitnehmer absichert. Denn wann immer jemand mit seinem Privatfahrzeug in Apothekenangelegenheiten unterwegs ist, kann ein Unfall passieren.

apotheken haftungsrisiken dienstreise kasko kilometergeld DenPhaMedDie Dienstreisekasko-Police geht der natürlich auch vorhandenen privaten Versicherung vor. Sie leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Mitarbeiterfahrzeuges bei allen Fahrten mit dienstlichem Zweck. Dabei sind nicht nur Unfallfolgen abgesichert, sondern auch Kosten oder Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus, Brand, umgestürzte Bäume, Haarwild und andere naturbedingte Schadensursachen. Nur wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – also z.B. alkoholisiert oder unter Drogen (Opiate – kein Tee!) – zahlt die Dienstreisekasko-Versicherung nicht und bei Vorsatz selbstverständlich auch nicht.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Privatfahrzeuge (Pkw oder Kombi, keine Lkw, Busse oder Kleinaster) von Mitarbeitern, die mit dem Einverständnis und der generellen Kenntnis des Inhabers oder der Inhaberin für Lieferfahrten oder Fahrten mit teilweise dienstlichem Zweck – wie z.B. der Mitnahme von Packungen auf dem Heimweg – eingesetzt werden.

Sollten Sie dagegen bei Mehrbesitz mit mehreren Firmenwagen und möglicherweise auch privaten Kfz auf drei oder mehr Fahrzeuge kommen, die auf den Apothekeninhaber und die betreffenden Apotheken angemeldet sind, dann lohnt sich für Sie sehr wahrscheinlich ein Flottentarif. Das spart in aller Regel Geld, Arbeit und Bürokratie. Mehr

Viele Dienstreisen sind längst Routine

Natürlich gibt es auch Apotheken, bei denen Dienstfahrten mit privaten Pkw nur im äußersten Notfall vorkommen. Aber wir haben im Apothekenalltag schon oft erlebt, wie sehr Inhaber die tatsächliche Anzahl der Risiko-Fahrten mit privaten PKW unterschätzen. Denn solche Fahrten werden im Apothekenalltag oft spontan unternommen, aus der Situation heraus. Andere haben sich mit der Zeit ergeben und sind fester Bestandteil der Routine, etwa wenn eine PKA eine Kundin sehr gut kennt und deshalb Medikamente regelmäßig nach Feierabend bei der Kundin abliefert.

Das geht exakt so lange gut, bis etwas passiert. Denn selbst wenn Mitarbeiter schon seit Jahren Kunden Medikamente vorbeibringen und sich dabei bisher nie etwas dabei gedacht haben, kommen sie spätestens nach dem Unfall auf die Idee, dass es sich ja um eine Dienstreise gehandelt haben könnte. Kommt es bei so einer dienstlichen Fahrt zu einem Schaden am Mitarbeiter-Fahrzeug, hat der Apothekenmitarbeiter unabhängig vom Verschulden einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegenüber dem Apothekeninhaber. Im Zweifel hilft da auch die eigene Kfz-Versicherung oder irgendein juristischer Berater etwas nach. Wie auch immer – der Konflikt am Arbeitsplatz ist da.

Lieferfahrten & Co absichern – aber sinnvoll

Achtung: Manche Versicherer bestehen darauf, dass Fahrten nur versichert sind, wenn sie ausschließlich einen dienstlichen Zweck erfüllen. Bei „privaten Umwegen oder Abzweigungen“ wird es im Schadenfall zu keiner Auszahlung kommen. Solche Versicherungseinschränkungen sind im Apothekenalltag nicht sinnvoll und letztlich untauglich.

apotheken dienstreisekasko drohne DenPhaMedEinige Tarife berechnen ihren Beitrag nach zurückgelegten Kilometern – mit Fahrtenbuch und allem sonstigen Papierkram. Das ist für die vielen, aber oft kurzen Apotheken-Fahrten zu kompliziert und damit ebenfalls ungeeignet.

Besser ist die Berechnung nach Fahrzeugen. Leider verlangen auch hier viele Anbieter zusätzliche unterjährige Meldungen, die zeitnah abzugeben sind, weil die Anbieter diese Angaben für Nachberechnungen nutzen. Auch so ein Vorgehen erachten wir als nicht hinreichend apothekenkompatibel.

Wirklich geeignet sind Lösungen, bei denen einmal im Jahr die Anzahl der Fahrzeuge benannt wird und damit eine Prämie festgesetzt wird, die dann über das Jahr unverändert Bestand hat. Ohne Fahrtenbuch oder andere Bürokratie – versteht sich.

Wir zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten, die in unserem Netzwerk für Apotheker vereinbart werden konnten. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!