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Versicherungen für Apotheken

Vergleichen hilft – Orientierung durch Checklisten

Apotheken versichern scheint auf den ersten Blick einfach: Betriebshaftpflicht, Betriebsunterbrechung, Werte und Inhalte, AMG-Deckung gegebenenfalls noch – und fertig. Tatsächlich ist jedoch gerade das Versichern von Apotheken deutlich komplexer. Weil es nur vordergründig darauf ankommt, ob eine Police existiert. Spätestens im Schadenfall ist jedoch entscheidend, wie genau Apotheken versichert sind.

apotheken versicherungen vergleichen checkliste DenPhaMedWer bei der Versicherung von Apotheken auf marktübliche Gewerbepolicen  setzt, dem drohen im Schadenfall böse Überraschungen. Denn allgemeine Gewerbeversicherungen berücksichtigen die berufsspezifischen Risiken nicht oder zumindest nicht rechtsverbindlich. So zum Beispiel die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) oder die versicherungstechnischen Konsequenzen aus der Institution der Pharmazieräte beziehungsweise Amtsapotheker.

Schlussendlich sind neben den einschlägigen Sach- und Haftpflichtpolicen  weitere Versicherungsfelder zu prüfen. Einige davon sind für Apotheker existenziell – Stichwort: Fehlabgabe, Retax, Datenschutzverletzung oder Reinraum. Andere sind zumindest kostenträchtig – zum Beispiel der Ausfall von Approbierten, Kühlgut, NIR-Spektrometer, Hausbelieferung. Nicht vergessen werden sollte der Bereich der Personen- und Altersvorsorge, denn gerade dieser Bereich birgt Chancen, die Mitarbeiterbindung zu verbessern oder zumindest die Kosten der Personalfluktuation spürbar zu senken.

Apotheker brauchen einen Versicherungsschutz gemäß ApBetrO

Je nach Strategie von Versicherern kann der Schutz sehr allgemein oder extrem spezifisch definiert sein. Generell werden Tarife so gestaltet, dass sie auf eine möglichst große Personenzahl passen. Spezielle Berufe mit einer besonderen Risiokoexposition – und Apotheker gehören dazu – passen daher per definitionem nicht unter diese „Schutzdecke“. Denn die berufsspezifischen Risiken liegen, um im Bilde zu bleiben, nach dem Abschluss einer allgemein gehaltenen Versicherung immer frei.

Die Aufgabe von Versicherungen ist es aber, Kunden vor überdurchschnittlichen Belastungen in Schadenfällen zu schützen. Und da der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Apothekeninhaber und -inhaberinnen verpflichtend ist, müssen apothekenspezifische Risiken zwingend vom Versicherungsschutz abgedeckt werden – expressis verbis und diskussionslos rechtsverbindlich. Das ist aber gar nicht so einfach, schließlich ist nichts geregelter, als der Apothekenalltag: Gesetze, Vorschriften, Pflichten überall; und der PhR quasi ständig ante portas. Deshalb sollten Apothekenversicherungen immer das Apothekenrecht abbilden. 

apotheken versicherungen versicherungsschutz DenPhaMedDenn ein Kernproblem von Versicherungen ohne apothekenspezifische Bedingungen ist offensichtlich: Kommt es im Schadenfall zu einer Meinungsverschiedenheit unter den Gutachtern, zahlt der Apothekeninhaber die Zeche – entweder in Form von Geld durch Verzicht auf Versicherungsleistungen oder in Form von Zeit für einen langwierigen Rechtsstreit.

Warum ist das so? Weil Apotheker dem Votum ihres Pharmazierates oder Amtsapothekers Folge zu leisten haben, egal was die Versicherung anordnet oder der Gutachter der Versicherung sagt, meint oder feststellt! Deshalb muss bei der Absicherung von Apotheken zuallererst darauf geachtet werden, dass das Apothekenrecht in der Police eine adäquate Berücksichtigung findet. Nur so kann die Versicherung am Ende wirklichen Schutz bieten.

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Für viele Anbieter ist die Zielgruppe „Apotheken“ zu klein

Bei der Mehrheit der über 200 in Deutschland zugelassenen Sachversicherer decken die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die wichtigsten apothekenspezifischen Risiken nicht oder zumindest nicht rechtsverbindlich ab. Der individuelle Einschluss über besondere Versicherungsbedingungen, die sogenannten BVB, gestaltet sich in der Praxis in aller Regel äußerst schwer, denn fast immer führt das zu unübersichtlichen Policen, oft mit nicht akzeptablen Einschränkungen.

apotheken versicherungen zielgruppe DenPhaMedSo gilt etwa uneingeschränkter Versicherungsschutz nur, „wenn kein Verstoß gegen Vorschriften“ vorliegt. Jedoch: Wie soll es beispielsweise eine Fehlbedienung geben, ohne dass irgendeine Apotheken-Vorschrift verletzt worden wäre? Oder der Kühlschrankinhalt ist nur unter der Vorgabe mitversichert, dass der Kühlschrank „ständig gewartet und gepflegt“ wird. Ständig – das ist immer, nicht wahr?

Damit haben wir nur zwei von mehr als 20 apothekenspezifischen Risiken benannt, die entweder häufig oder ausschließlich in Apotheken vorkommen und deshalb von jeder Apothekeninhaberin und jedem Apothekeninhaber bei der Eröffnung oder Übernahme und dann mindestens alle fünf Jahre sowie mit Beginn der Abgabe-Überlegungen auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Mehr

 

Die Apotheken-Versicherung: Vier zentrale Fragen

apotheken versicherungen vier fragen DenPhaMedBeim Versichern von Apotheken geht es grundsätzlich um drei Bereiche – Haftpflicht, Werteversicherung und Liquiditätsschutz –, die jeder Apothekeninhaber generell versichert haben sollte oder deren Absicherung zumindest in Erwägung gezogen werden muss.

In diesen Bereichen verdienen die apothekenspezifischen Risiken eine besondere Beachtung. Ohne deren genaue Prüfung darf eine Absicherungsentscheidung für Apotheken eigentlich nicht gefällt werden.

Daher ergeben sich vier Fragen, die sich alle Inhaberinnen und Inhaber öffentlicher Apotheken stellen sollten:

  1. Welche apothekenspezifischen Risiken sind für meine Apotheke relevant? Mehr
  2. Habe ich meine Haftpflichtrisiken hinreichend abgesichert? Mehr
  3. Ist der aktuelle Wert meiner Apotheke in Summe und Sparten korrekt versichert? Mehr
  4. Habe ich rechtliche, gesundheitliche und finanzielle Risiken gut genug versichert und nutze ich die unternehmerischen Chancen der Policen wirklich aus? Mehr

Sie wollen ganz genau wissen, wie apothekengerecht Ihre Policen sind? Dann fordern Sie einfach unsere „Policen-Revision“ für Ihre Apotheke(n) an. Policen-Revision Apotheken 

Der wichtigste Basis-Schutz jeder Apotheke

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Die Betriebshaftpflicht

Sicherheitsnetz gegen Schädigungen Dritter

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Spiegel der Werte in einer Apotheke

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Der Liquiditätsschutz

Gestaltungsspielräume für Apotheker sichern