apotheken innenausbau apothekenbetriebsordnung umbau DenPhaMedApothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und Umbau

Erzwungene Umbauarbeiten in Apotheken 

Änderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) kommen Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken mitunter teuer zu stehen. Einige Änderungen, das zeigt ein Blick in die Vergangenheit, machen in vielen älteren Apotheken insbesondere in innenstädtischen Lagen aufwendige Umbaumaßnahmen notwendig.

Wegen der bei vielen Veränderungen üblichen Übergangsfristen, die Betroffenen bis zur nächsten Umbaumaßnahme oder bis zur Apothekenabgabe Zeit lassen, kommen viele Apothekeninhaber gegen Ende ihrer beruflichen Laufbahn noch einmal in die Zwangslage, Ihre Apotheke umbauen zu müssen, wenn sie sie noch erfolgreich an Nachfolger übergeben möchten. Werden solche für den weiteren Betrieb einer Apotheke nötigen Umbauten nicht realisiert, müssen Apotheken geschlossen werden oder die betroffenen Inhaber und Inhaberinnen schieben ihren Ruhestand hinaus und arbeiten bis ins hohe Alter weiter.

Insbesondere für diejenigen Apotheker, die ihre Alterssicherung teilweise mit dem Erlös aus der Abgabe ihrer Apotheke geplant haben, sind solche Verschärfungen der Vorschriften mehr als nur unangenehm. Deshalb sollten Inhaber, die Mindestanforderungen der ApBetrO in der eigenen Apotheke möglichst frühzeitig angehen. Denn ohne Zeitdruck werden erfahrungsgemäß bessere Lösungen gefunden. Unsere Experten sagen Ihnen gerne, wie notwendige Anpassungen am einfachsten und preisgünstigsten machbar wäre. Ihre Anfrage: ApBetrO und Umbau

 

Junge Apotheker brauchen einen Apothekenplaner im Übernahmeteam

apotheken apbetro umbau apothekenplanerFür übernehmende Apotheker sind kleinere Anpassungen der Räumlichkeiten oft keine Option, denn sie wollen natürlich mit einer modernen Apotheke aufwarten, die den Erwartungen der Kunden vollumfänglich entspricht. Meist ist hier dann ein Komplettumbau mindestens der Offizin samt verkaufsgerechtem Lichtkonzept angesagt.

Wir empfehlen deshalb, bereits während der Übernahmeverhandlungen einen sachkundigen Apothekenbauer einzubeziehen, damit drei wichtige Fragen von vornherein eindeutig geklärt werden können:

  • Sind die notwendigen Baumaßnahmen in dieser Apotheke umsetzbar?
  • Welche baulichen und technischen Herausforderungen müssen gemeistert werden?
  • Welche finanziellen Aufwendungen sind für die Maßnahmen nötig?
  • Welche neuen Qualitäten kann die Apotheke durch den Umbau hinzugewinnen?

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Diskretion und Beratung

1987 wurde die Beratungspflicht in der Apothekenbetriebsordnung verankert. Damit wurde auch auf Wünsche von Verbrauchern reagiert. Denn bei vielen Gesundheitsfragen erwarten Kunden eine diskrete Beratung, ohne dass andere Kunden, den Inhalt des Gesprächs mithören können.

apotheken innenausbau apbetro diskretion DenPhaMedDie ApBetrO schreibt seitdem einen gesonderten Beratungsraum für persönliche Gespräche vor. Wie fast immer galten dafür großzügige Übergangsfristen, die es bestehenden Apotheken erlauben, die Diskretion zunächst dadurch herzustellen, dass die Beratungsplätze in der Offizin durch optisch abgetrennte Bereiche in einer Ecke provisorisch vorgehalten werden konnten. Meist versteckt hinter Warenregalen oder Werbestelen.

1990 wurde dann in der neuen ApBetrO ein optisch erkennbarer und von Kunden einzuhaltender Diskretionsbereich vor den Abgabeplätzen eingeführt, um auch dort persönliche Beratungsgespräche zu ermöglichen. Diese werden bis heute meist mit Markierungen auf dem Boden realisiert.

Im Prinzip gilt es jedoch in modernen Apotheken eine für jeden einzelnen Kunden spürbare und erlebbare Diskretion herzustellen, denn subjektives Wohlbefinden ist zu einem wesentlichen Element der Kundenbindung geworden. Gerade in kleinen Apotheken mit wenig Offizinfläche stellt deshalb der Einsatz sogenannter Beratungszylinder eine gute Lösung dar. Denn diese Raumwunder bieten je nach Bedarf geöffnet zusätzliche Präsentationsfläche oder im geschlossenen Zustand maximale Vertraulichkeit.

Barrierefreier Eingang und Notausgang fürs Labor

Weitere Beispiele für einschneidende Veränderungen sind die Vorschriften, die die Einrichtung eines Notausgangs für das Labor vorsehen oder seit 2012 einen barrierefreien Zugang zur Apotheke fordern. Das traf und betrifft weiterhin alle Apotheker, die entweder ihr Labor im Keller eingerichtet haben oder bei denen beispielsweise eine kleine Treppe beziehungsweise auch nur eine einzige Stufe zur Offizin führt. Für beide Vorgaben galten die in anderen Fällen oft angewandten Übergangsfristen übrigens nicht.

Im günstigsten Fall hatten diese Bestimmungen massive Umbauarbeiten zur Folge. Die Kosten für Apothekerinnen und Apotheker lagen nicht selten im sechsstelligen Bereich. Die Bezahlung der notwendigen Umbauten ging in aller Regel zulasten der Rücklagenplanung des Inhabers oder der Inhaberin. Allerdings wurde so ein späterer Verkauf an einen Nachfolger sichergestellt. Die Investition in den Umbau war zugleich eine in die Altersabsicherung. Eine große Hilfe in solchen Fällen sind Architekten, die sich auf die Gesundheitsbranche spezialisiert haben. Denn solche Experten wissen in aller Regel genau, was gefordert wird, was notfalls noch erlaubt wird und was nicht. Auch aus diesem Grund sollten Apotheker und Apothekerinnen nur branchenerfahrene Kräfte hinzuziehen. Ansonsten ist es durchaus möglich, dass Maßnahmen ergriffen werden, die im Konflikt zu Vorschriften stehen.

apotheken apbetro umbau barrierefreiDeutlich schlimmer traf es Apotheken, für die eine bauliche Lösung nicht umsetzbar war. Beispielsweise weil vor dem Apothekeneingang nicht genügend Platz für eine Rampe oder einen Aufzug vorhanden war oder weil die Stadtverwaltung einen Umbau verbot. In anderen Fällen ließen es die räumlichen Verhältnisse nicht zu, einen Notausstieg für ein im Kellergeschoss liegendes Labor einzurichten.

Auch hier empfiehlt es sich immer, einen spezialisierten Architekten hinzuzuziehen. Denn mit Hilfe der Erfahrung dieser Spezialisten lassen sich manchmal noch Lösungen finden, die anderen verborgen bleiben. Es gab und gibt noch weitere Gründe, weshalb ein Umbau nicht realisiert wird. So scheuen gerade ältere Apotheker und Apothekerinnen, die bereits an ihren Ruhestand denken, noch einmal große Investitionen in ihre Apotheke. Das kann durchaus eine Fehlentscheidung sein, insbesondere dann, wenn die Apotheke sich nach einem Umbau zu einem guten Preis an einen Nachfolger hätte verkaufen lassen. Auch für solche komplizierten Fälle der Apothekenabgabe gibt es spezialisierte Berater, die Inhaberinnen und Inhabern mit ihrer Expertise einen Großteil der oft fest eingeplanten Altersversorgung sichern können. Solche Experten können übrigens oftmals auch dann helfen, wenn sich eine Bank querstellt und keinen Kredit gewähren will. Mehr

 

110 Quadratmeter sind nicht gleich 110 Quadratmeter

Ein anderes Beispiel für weitreichende Konsequenzen, die von geänderten Verordnungen ausgehen können, ist die 1995 erfolgte Neuberechnung der Apothekenmindestgröße von 110 Quadratmetern.

apotheken innenausbau apbetro 110 DenPhaMedZur Erinnerung: Bis zur erwähnten Änderung konnten Sanitär-, Pausen- und Büroräume in die Berechnung der Apothekengröße aufgenommen werden. 1995 wurde das geändert. Sanitärräume fielen komplett weg. Pausen- und Büroräume durften nur noch mitberechnet werden, wenn sie als Notdienstzimmer ausgelegt waren. Anders gesagt: Seitdem wird nur noch die Flächensumme von Offizin, Lager, Labor und Notdienstzimmer zur Ermittlung der vorgegebenen Mindestgröße von 110 Quadratmetern herangezogen. Dank langer Übergangsfristen war das für Inhaber kleinerer Apotheken, die nun nicht mehr auf die geforderte Mindestgröße von 110 Quadratmetern kamen, zuerst kein Problem. Sie durften ihre Apotheken weiterführen.

Zum Problem wurde es aber, wenn die Inhaber kleiner Apotheken eine Grundrenovierung planten oder ihre Apotheke an einen Nachfolger verkaufen wollten. Denn in diesem Moment griff die Verordnungsanpassung. Mögliche Nachfolger hätten für die zu kleinen Apotheken gar keine Betriebserlaubnis erhalten. Die Apotheken waren damit unverkäuflich, Planungen der Altersversorgung in Teilen über den Haufen geworfen. Den Inhabern blieben nur drei Alternativen, die allesamt einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und Geld, den Verzicht auf Verkaufserlöse oder den Aufschub des Ruhestands bedeuteten:

  • Ein Neuanfang an einem anderen Standort.
  • Schließung der Apotheke ohne Verkauf an einen Nachfolger.
  • Arbeiten bis es nicht mehr geht. In Niedersachsen beispielsweise gab es vor einigen Jahren zwei Apotheker im Alter von 90 beziehungsweise 91 Jahren, wie die Presse berichtete.

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