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Apotheken

impfen in apotheken denphamedCorona-Impfungen und die Gesundheitsbranche

Versicherungsschutz für Apotheken und Arztpraxen

Die Corona-Krise ist eine große Herausforderung für die Gesellschaft. Und gerade die Gesundheitsbranche muss sich mit einigen neuen Gegebenheiten auseinandersetzen: Apotheken benötigen bei Impfungen einen erweiterten Haftungsschutz, Vandalismus gegen Corona-Testzelte und andere Einrichtungen erfordern unter Umständen eine zusätzliche Absicherung und nicht zuletzt kann der Verderb von Impfstoffen, die der Bundesrepublik Deutschland gehören, ebenfalls zu bislang nicht bekannten Versicherungsrisiken führen.

Dass in Apotheken geimpft werden könnte, war bis zum Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 eigentlich undenkbar. Zu sehr schien die schon im Mittelalter festgelegte Trennung zwischen behandelnden Ärzten sowie Medikamente herstellenden und abgebenden Apothekern festzementiert. Doch nach dem Beschluss des Masernschutzgesetzes starteten bald die ersten Modellprojekte mit Grippeimpfungen in Apotheken. Dann folgte die Corona-Pandemie.

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Impfungen in Apotheken führen zu neuen Risiken, für die in aller Regel kein rechtsicherer Versicherungsschutz besteht. Zwar wird mitunter behauptet, dass eine Impfung nichts anderes sei als eine Medikamentenabgabe, doch das ist schlicht falsch. Denn eine Impfung ist immer ein direkter Eingriff in den Körper von Kunden. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Impfung und der Abgabe eines Präparats über den Tresen hinweg.

Juristisch betrachtet ist die Verabreichung einer Spritze – verkürzt gesagt – zuerst einmal eine Körperverletzung, die nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Neben einer entsprechenden Befähigung, müssen insbesondere Impflinge ausreichend informiert werden und sie müssen sich selbstverständlich mit der Prozedur einverstanden erklären. Selbstredend muss es auch eine entsprechende Dokumentation geben. Kommt es zu Fehlern und erleidet der Kunde durch die Impfung einen Schaden, dann werden Apotheker schnell mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Da aber Impfungen nicht zu den apothekenüblichen Risiken zählen, werden solche Schäden in Haftpflichtversicherungen in aller Regel nicht berücksichtigt.

Impfen in Apotheken führt zu neuen Risiken

Eine potenziell gefährliche Lücke. Denn die Verabreichung von Impfstoffen vergrößert die Risikolage von Apotheken beträchtlich. Schon die Auswahl des Präparats, die dem Apotheker obliegt, birgt Gefahren. Bekanntermaßen wird nicht jeder Impfstoff für jede Bevölkerungsgruppe empfohlen, ein Fehlgriff kann da schnell zu Impfschäden und entsprechende Forderungen führen. Die Verabreichung eines verunreinigten Impfstoffes kann einen Haftungsfall verursachen. Und auch die Handhabung von Spritzen ist nicht risikolos, eine Unachtsamkeit kann ebenfalls zu entsprechenden Forderungen führen.

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Darüber hinaus sind Beratungen und Dokumentationen risikobehaftet. Hier muss der Fehler noch nicht einmal bei Apothekern liegen. Mangelhafte digitale Beratungsunterstützungen oder Dokumentationsprogramme, denen nachträglich Mängel nachgewiesen werden, können Haftungsfälle auslösen. Nur am Rande soll an dieser Stelle daraufhin gewiesen werden, dass Apotheker/Innen eine entsprechende Schulung für Impfungen zu absolvieren haben, dass es einen Ruheraum geben muss und dass bei Komplikation eine schnelle medizinische Versorgung gewährleistet werden muss.

Wenn Apotheker/Innen nicht in der Offizin impfen, sondern an einem anderen Ort, muss das übrigens unbedingt mit der Versicherung oder einem Berater besprochen werden. Denn üblicherweise ist der Versicherungsschutz in erster Linie auf den sogenannten Versicherungsort beschränkt. Impfungen in anderen Räumlichkeiten als denen der eigenen Apotheke, werden also in den meisten Fällen aus dem vorhandenen Versicherungsschutz herausfallen. Daher muss in solchen Fällen eine Anpassung der Betriebshaftpflichtversicherung erfolgen.

Absicherungsschutz vor der ersten Impfung überprüfen

Angesichts der beschriebenen Risiken sollten Apotheker vor der ersten Impfung unbedingt mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung abklären, ob alle Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Verabreichung von Vakzinen rechtssicher berücksichtigt sind. Es ist davon auszugehen, dass Anbieter eine rechtssichere Ausweitung des Haftungsschutzes ermöglichen werden. Im Zusammenhang mit Grippeimpfungen ist das bei mindestens einem Anbieter auch schon geschehen. Aus Sicht der Versicherungsnehmer ist jedoch zu befürchten, dass sich die eine oder andere Haftpflichtversicherung im Zuge der Leistungserweiterung auch verteuern wird.

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Neben dem Versicherungsumfang sollten Apotheker prüfen, ob die Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht noch risikogemäß ist. Schließlich wäre es fatal, wenn man zwar einen optimalen Versicherungsumfang hat, aber die Deckungssumme nicht ausreicht, um Forderungen komplett zu regulieren.

Ist Ihre Corona-Einrichtung geschützt?

Schon seit einiger Zeit häufen sich Angriffe auf Corona-Einrichtungen wie beispielsweise Testzelte. Auch zahlreiche Apotheken, die sich in der Pandemie-Bekämpfung engagieren, wurden Opfer von Zerstörungswut und Vandalismus:

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Zelte wurden beschmiert oder beschädigt, Geräte zerstört. Deshalb empfehlen wir allen Apothekern, zu prüfen, ob ihre Werteversicherung oder Außenversicherung solche Schäden auffängt. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Verderb von Impfstoffen

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird die Bevölkerung nicht nur in Zentren, sondern auch in Arztpraxen geimpft. Das schafft neue Risiken für Arztpraxen und Apotheken. Denn im Unterschied zu anderen Impfstoffen gehören die Corona-Vakzine der Bundesrepublik Deutschland. Kommt es zu einem Verderb, weil etwa die Kühlkette unterbrochen wurde, kann der Bund gegen Praxen und Apotheken Forderungen geltend machen.

Das ist auch deshalb ein wichtiges Thema, weil einige Corona-Impfstoffe besonders temperatursensibel sind. Dadurch wird die sachgerechte Lagerung in Apotheken und Praxen verkompliziert. Vor allem darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden, da sonst der Impfstoff relativ schnell verdirbt. Erfahrungsgemäß wird sich das nicht in jedem Fall verhindern lassen. Es ist also davon auszugehen, dass künftig vereinzelt Missgeschicke bei der Lagerung von Corona-Impfdosen unterlaufen. Da die Vakzine wie bereits erwähnt der Bundesrepublik Deutschland gehören, entsteht hier in Apotheken und Praxen ein neues Haftungsrisiko.

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Derzeit ist nicht zu erwarten, dass der Bund von dieser Möglichkeit großen Gebrauch macht. Auszuschließen ist es aber auch nicht. Deshalb hat zumindest ein spezialisierter Versicherungsanbieter einen Schutz vor solchen Forderungen in seine Policen für Apotheken und Arztpraxen implementiert. Versicherungsnehmer, die sich bereits mit den Konzepten abgesichert haben, müssen nichts weiter tun, da der Schutz der Police automatisch und beitragsfrei erweitert wurde. Der Versicherungsschutz besteht aus einer Deckung von 100.000 Euro je Schadenfall – maximal 200.000 Euro pro Jahr.

Wer sich nicht sicher ist, ob dieses neue Risiko im Rahmen der Corona-Pandemie in der eigenen Apotheken- oder Praxisversicherung rechtsverbindlich versichert ist, der sollte bei seinem Haftpflicht-Versicherer eine schriftliche Bestätigung einfordern. Diese sollte in etwa folgende Mindestaussagen enthalten:

„Mitversichert im Rahmen des Bedingungswerkes der Betriebshaftpflicht der (Name Apotheke, Policennummer) sind SARS-CoV-2-Antigentests aus der Durchführung von Corona-Schnelltests, sofern hierfür eine entsprechende gesetzliche oder behördliche Rechtsgrundlage besteht.“

Sollte der Haftpflichtversicherer Ihnen das individuell schriftlich bestätigen, besteht zu diesem Punkt Rechtssicherheit. Aber Achtung: das bedarf der Schriftform direkt vom Versicherer. Mit allgemeinen Aussagen von Vermittlern, egal ob Angestellte des Versicherers oder externe Berater, sollten sich Apothekeninhaber/Innen nicht zufriedengeben.

Apothekenpersonal in Impfzentren

Für abgestelltes Apothekenpersonal in Impfzentren gibt es ebenfalls eine neue Absicherung. Konkret bedeutet dies, dass im Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung das Auseinzeln von Corona-Impfstoffen sowie das Aufziehen von Corona-Impfinjektionen zur Durchführung von Corona-Schutzimpfungen, auch in Impfzentren mitversichert ist. Dieser Versicherungsschutz wird subsidiär zu einer Betriebshaftpflichtversicherung des Impfzentrums oder anderen Absicherungen geboten. Nicht versichert ist bei diesem Schutz die eigentliche Durchführung von Impfungen.

Musterformulierung für eine umfassende Absicherung

Wenn man sich schon in Sachen SARS CoV-19 mit seinem Versicherer ins Benehmen setzt, dann sollten einige weitere Aspekte gleich mit geklärt werden. Am besten sollte das Ergebnis so oder so ähnlich aussehen, wie in unserer Muster-Formulierung:

„Versicherungsschutz besteht weiterhin für:

  • SARS-CoV-2 Testungen im Auftrag externer Organisationen, auch außerhalb der Apotheke.
  • Betreiben von SARS-CoV-2 Testzentren für die allgemeine Öffentlichkeit.
  • Personalgestellung zur Unterstützung von Impfzentren.
  • Grippeimpfungen im Rahmen von Pilotprojekten.“

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe? Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auf. Wir prüfen Ihren Versicherungsstatus und nehmen die notwendigen Änderungen für Sie vor.

 

 

jeinsen apotheker buch DenPhaMedFachbücher Apotheker

Apotheken und Versicherungen - seit über 40 Jahren ein schwieriges Verhältnis:

  • Änderungen der ApBetrO seit den 60 Jahren fanden in kaum einer Versicherungspolice Berücksichtigung. Allein einige wenige besonders spezialisierte Anbieter haben das jeweils gültige Apothekenrecht in den Versicherungsbedingungen gespiegelt. Und davon wiederum kaum eine vollumfänglich.
  • Gleichzeitig spiegelt sich das weitgehende Desinteresse der Versicherungslandschaft an der rechtsverbindlichen Absicherung der rund 19.000 Apotheken auch in weit verbreiteter Unkenntnis vieler Versicherungsvermittler in Bezug auf Apotheken-Risiken wider.
    Denn: Wer keine spezifischen Lösungen für besondere Zielgruppen wie die deutsche Apothekerschaft anbietet, sieht auch in einer entsprechenden Weiterbildung keine Notwendigkeit. Die logische Folge: Ein Großteil der Apotheken ist nach wie vor nicht apothekengerecht abgesichert.

Denn: Wer keine spezifischen Lösungen für besondere Zielgruppen wie die deutsche Apothekerschaft anbietet, sieht auch in einer entsprechenden Weiterbildung keine Notwendigkeit. Die logische Folge: Ein Großteil der Apotheken ist nach wie vor nicht apothekengerecht abgesichert.


Generell jedoch fehlte es Apothekern wie Vermittlern über lange Zeit an Veröffentlichungen, die Apothekern die Hemisphäre Versicherungen und Vermittlern die Apothekenwelt nahegebracht hätten. Zwar hat jeder Versicherte das Recht, nur Teile seines Risikos zu versicherten. Diese Lücke ist nun durch zwei Publikationen unter Mitwirkung vieler Experten der Medical Network Stiftung geschlossen worden:

apotheken 7211 wirksame abschreckung DenPhaMedWirksame Abschreckung

Wie Sie Einbrecher abwehren und von Versicherungen belohnt werden

Einbrecher hinterlassen in Apotheken sehr oft eine Spur der Verwüstung: Aufgestemmte Fenster oder Türen, zerstörte Schlösser, aufgebrochene Kassen und Geldschränke, herausgerissene und zerschlagene Schubladen, beschädigte Schränke sowie nicht selten auch Formen von Vandalismus wie etwa Graffiti an Wänden. Die finanziellen Schäden nach einem Einbruch können enorm sein, mitunter müssen Apotheken längere Zeit schließen, um die Schäden zu beseitigen. Alarmanlagen mit Live-Verifikation helfen nachweislich, Schäden spürbar zu reduzieren. Das honorieren auch Versicherungsgesellschaften.

Bei Einbrüchen gibt es eine Faustregel: Je mehr Zeit Tätern zur Verfügung steht, desto schlimmer sind die Verwüstungen, die sie zurücklassen. Deshalb liegt es im Interesse von Gewerbetreibenden, Einbrüche – zum Beispiel mit mechanischen Schutzmechanismen – möglichst zu verhindern und, wenn das nicht gelingt, die Zeit, die Einbrechern zur Verfügung steht, zu minimieren. Letzteres gelingt am besten mit Alarmanlagen, die eine Vorrichtung zur Live-Intervention vorhalten. Solche Anlagen verkürzen die Reaktionszeit der Polizei und setzen Täter unter Zeitdruck. 

Bilder von Apothekeneinbrüchen – Fotos Michael Jeinsen

Doch was unterscheidet Alarmanlagen mit Live-Verifikation von konventionellen Anlagen? Weit verbreitet sind Anlagen mit Sirene und Lichtsignal, die mitunter auch noch einen Wachdienst alarmieren. Der Sirenenton darf laut gesetzlichen Vorgaben höchstens 180 Sekunden ertönen und erzielt unter anderem deshalb nur noch selten eine Wirkung. Das liegt auch daran, dass heutzutage sehr viele Alarmanlagen – gerade in Fahrzeugen – schon bei leichteren Berührungen losheulen. Anders gesagt: Fehlalarme sind so alltäglich, dass sie von den meisten Menschen schlicht ignoriert werden. Einbrecher wissen das. Und viele – insbesondere professionelle Täter – sind zudem in der Lage, Alarmsignale spätestens nach wenigen Sekunden zu unterbinden. Die Schutzwirkung konventioneller Anlagen geht deshalb gegen null. Bestenfalls können sie noch Amateure abschrecken.

Gibt es eine Verbindung zu einem Wachdienst, der alarmiert wird, ist die Wirksamkeit zwar etwas besser, doch es sind wiederum fast ausschließlich Amateure die erwischt oder abgeschreckt werden. Das liegt daran, dass professionelle Einbrecher und organisierte Banden genau wissen, wie viel Zeit ihnen nach einem Alarm bleibt, um Geschäftsräume unbehelligt auszuräumen. Da es vergleichsweise lange dauert, bis letztendlich die Polizei eintrifft, werden geübte Einbrecher nicht abgewehrt. Das liegt am üblichen zeitaufwendigen Vorgehen: Nach der Alarmierung des Wachdienstes, werden Sicherheitskräfte an den Ort der Alarmmeldung geschickt. Vor Ort prüfen diese zwar, ob es sich um einen Fehlalarm handelt oder einen Einbruch, doch ein aktives Eingreifen der Wachleute ist nicht vorgesehen. Vielmehr benachrichtigen die Sicherheitskräfte, falls ein Verbechen vorliegt, ihrerseits die Polizei, die daraufhin zum Einbruchsort fährt. Bis die Beamten am Ort des Geschehens eintreffen, sind professionelle Einbrecher längst verschwunden. Nur unerfahrene Gelegenheitsdiebe lassen sich noch fassen.

Schnelle Reaktion schreckt Einbrecher

Nur wenn bei einem Alarm unmittelbar reagiert wird, können auch professionelle Täter vertrieben und größere Schäden verhindert werden. Das ist die Stärke von Anlagen mit Fernüberwachung und Live-Intervention.

apotheken 7211 wirksame abschreckung schnelle reaktion DenPhaMedSie ermöglichen es, im Ernstfall sehr schnell zu reagieren. Denn Alarmanlagen mit Fernüberwachung und Interventionskanälen haben eine direkte Ton- und idealerweise auch Videoverbindung zu einem rund um die Uhr besetzten Wachbüro. Wird das Alarmsignal ausgelöst, können Sicherheitskräfte sofort vom Büro aus die Räumlichkeiten überprüfen und Personen im geschützten Objekt zur umgehenden Legitimierung auffordern. Das erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Gerade die direkte Ansprache verursacht bei den meisten Tätern einen psychischen Druck, der abschreckend wirkt und viele den Rückzug antreten lässt.

Aus der Erfahrung lässt sich sagen, dass in annähernd 100 Prozent aller Fälle die Täter sofort flüchten und ein größerer Schaden verhindert werden kann. Ohne hohe Personalkosten und ohne Gefährdung von Personen.

Zudem können die Wachleute umgehend – ohne das geschützte Objekt anfahren zu müssen – die Polizei alarmieren. Damit wird grob gesagt eine Halbierung der Zeit zwischen Auslösung des Alarms und Eintreffen der Polizei erreicht. Tätern bleibt für ihr Tun also deutlich weniger Zeit, damit können sie auch spürbar weniger Schaden anrichten.

Einbruchsschutz und Versicherungsgesellschaften

apotheken 7211 wirksame abschreckung einbruchsschutz DenPhaMedAlarmanlagen mit Fernüberwachung und Live-Intervention tragen nachweislich zu einer spürbaren Schadensminderung bei. Das ist sowohl für Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen als auch für Versicherer ein erfreulicher Effekt.

Schließlich müssen in den betreffenden Apotheken nach Einbrüchen weniger Aufräumarbeiten durchgeführt werden und die Entschädigungssummen von Versicherern fallen aufgrund der kleineren Schäden geringer aus.

Es handelt sich um eine klassische Win-win-Situation. Diese positiven Effekte werden von etlichen Versicherern honoriert, indem sie beispielsweise finanzielle Vergünstigungen für die Installierung von Alarmanlagen gewähren.

Unser Tipp: Alarmanlage ist nicht gleich Alarmanlage, und Wachdienste arbeiten nicht immer professionell. Doch insbesondere bei der Programmierung und Installation von Alarmanlagen dürfen keine Fehler unterlaufen. Das kann nicht jeder Dienstleister im notwendigen Maß leisten. Deshalb sollte sichergestellt sein, dass man nur Dienstleister beauftragt, die auf geprüfte Technik zurückgreifen und zertifiziert sind. Die einschlägigen Fachzertifikate von VdS Schadenverhütung GmbH oder BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. sind da eine große Hilfe zur Orientierung.

Sie suchen einen zertifizierten Dienstleister für Alarmanlagen mit Fernüberwachung und Live-Intervention? Dann schicken Sie uns einfach eine kurze Nachricht. Einer unserer Partner wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihre Anfrage: Alarmanlage mit Live-Schutz

 

apotheken 54 energiekosten sparen DenPhaMedEnergiekosten lassen sich (fast) immer senken

Zertifizierte Berater machen den Apothekenbetrieb günstiger

In Apotheken, Arzt- wie Zahnarztpraxen oder Sanitätshäusern gilt: Hauptsache Wasser und Strom fließen. Wenn dann im Winter noch die Heizung funktioniert, ist eigentlich alles in Ordnung. So denken viele Apotheken- und Praxisinhaber/innen, was angesichts der vielfältigen Aufgaben und vollgepackten Arbeitstage auch gut nachvollziehbar ist. Doch wer so denkt, verschenkt (fast) immer viel Geld, weil Energiekosten zu hoch sind – sehr oft viel zu hoch. Zertifizierte Energieberater können helfen.

Für Apotheken ist Licht wirtschaftlich existentiell. Doch mit ihrer hellen Außen- und Produktbeleuchtung, den Kassenplätzen, Kühlschränken und immer häufiger Klimaanlagen, Kommissionierern und vielen anderen Dauerverbrauchern mehr, werden Stromkosten schnell zu einem beachtlichen Posten. Dasselbe gilt für viele Facharztpraxen mit ihrer Medizintechnik, bei Zahnärzten durch die Behandlungseinheiten, Röntgengeräte und dergleichen mehr. Kurzum: so gut wie alle Heilberufler zahlen überdurchschnittliche Energiekosten.

apotheken 54 energiekosten sparen stromkunden DenPhaMedGrundsätzlich muss gesagt werden, dass Stromkunden in Deutschland im EU-Vergleich hohe Energiepreise bezahlen.

In vielen anderen Ländern sind die Preise für Strom deutlich niedriger. Darüber hinaus steigen Energiekosten für Verbraucher hierzulande seit vielen Jahren kontinuierlich an – ein Ende ist nicht in Sicht.

Nimmt man das Jahr 1991 als Ausgangspunkt für Verbraucherpreise und setzt einen Indexwert von 100 ein, dann sind die Werte laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis 2018 exorbitant gestiegen:

Bei Strom und Fernwärme haben sich die Indexwerte auf etwa 200 verdoppelt. Erdgas liegt nur knapp darunter und Heizöl, das traditionell starken Schwankungen unterliegt, steht bei einem Indexwert von mehr als 250. Um das Jahr 2013 lag der Indexwert für Heizöl sogar jenseits der 300.

Diese Werte lassen sich in konkrete Geldbeträge übersetzen: Vor rund 20 Jahren lag der Strompreis noch bei 7,23 Cent die Kilowattstunde (kWh), 2019 wird der Durchschnittswert mit 29 bis 30 Cent angegeben. Viele Marktbeobachter gehen davon aus, dass der Preis weiter steigen wird. Sogar Kosten von mehr als 50 Cent pro Kilowattstunde sind wohl in absehbarer Zukunft möglich. Was diese Preiserhöhungen für einen Betrieb bedeuten, lässt sich an einem kleinen Beispiel zeigen. Bei einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh sorgt eine Preissteigerung von 20 Cent für Mehrkosten von 10.000 Euro.

Was das konkret für Apotheken heißt, lässt sich anhand einiger Zahlen des Hannoveraner Klimaschutzfonds proKlima ausrechnen. Demnach liegt der durchschnittliche Stromverbrauch einer Apotheke zwischen 120 und 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) Betriebsfläche im Jahr. Bei einer Mindestgröße von 110 Quadratmetern ergibt das 13.200 bis 16.500‬ kWh pro Jahr. Demzufolge bedeutet eine Strompreiserhöhung von 20 Cent pro kWh für eine kleine Apotheke, die gerade die vorgeschriebene Mindestgröße hat, eine Preissteigerung von 2640 bis 3300 Euro. Dazu kommen dann noch Preiserhöhungen bei anderen Energieträgern. Laut proKlima machen Strompreise nur etwa 42 Prozent der gesamten Energiekosten von Apotheken aus.

90 Prozent der Gewerbetreibenden zahlen zu viel

Diese Mehrkosten müssen, sofern man den Ertrag der Apotheke stabil halten will, erwirtschaftet oder irgendwo eingespart werden. Eine langfristige Aufgabe, wie Marktbeobachter betonen. Sie gehen davon aus, dass sich steigenden Energiepreisen so schnell nichts ändern wird.

apotheken 54 energiekosten sparen gewerbetreibende DenPhaMedAnders gesagt: Apotheker und Apothekerinnen haben, wenn sie die Wirtschaftlichkeit des eigenen Unternehmens erhalten wollen, mit der Energiepreisoptimierung eine weitere Daueraufgabe.

Die wird aber sehr oft vernachlässigt: Erhebungen kommen zu dem Schluss, dass 90 Prozent der Gewerbetreibenden und 70 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland zu viel für ihren Energiebedarf bezahlen. Dabei ist der Weg zur Kostenersparnis eigentlich ganz einfach: Man muss nur den teuren Tarif seines Anbieters oder auch den ungünstigen Anbieter selbst wechseln. Mit regelmäßigen Anbieterwechseln können tatsächlich enorme Einsparpotenziale generiert werden. Aber davor scheuen viele zurück. Weil der Aufwand zu hoch ist, weil man Bedenken hat, sich auf einen unbekannten Anbieter zu verlassen, oder weil man fürchtet, dass der Wechsel von einem Anbieter zum anderen nicht ganz so problemlos über die Bühne geht. Und tatsächlich können beim Wechsel der Stromanbieter Fehler unterlaufen.

Externe Hilfe, aber welche?

apotheken 54 energiekosten sparen externe hilfe DenPhaMedDer scheinbar bequemste Weg, um die eigenen Energiepreise zu senken, sind Online-Vergleichsportale. Verschiedene Portale im Internet werben mit ihren Auswahlmöglichkeiten. Das Problem: Diese Vergleichsportale, die faktisch oft nichts anderes als Makler sind, haben in der Regel keinen vollständigen Marktüberblick. Das heißt, nicht selten bleiben Anbieter außen vor oder werden trotz attraktiver Angebote nicht entsprechend empfohlen. Unbefriedigend ist darüber hinaus, dass bei Vergleichsportalen kein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist. Kommt es zu Problemen, muss mit einem mehr oder weniger anonymen Unternehmen verhandelt werden. Zudem ist die Qualitätskontrolle der Anbieter nicht sichergestellt.

Doch gerade bei der Energieversorgung ist es wichtig, dass nur seriöse Anbieter in die Auswahl gelangen. Denn niemand möchte feststellen, dass sein Energieversorger plötzlich und unerwartet zusammenbricht.

Um eine sichere und immer günstige Energieversorgung zu erhalten, empfehlen sich deshalb zertifizierte Energieberater. Diese können Praxen, Sanitätshäuser und Apotheken einen umfassenden Service anbieten, der Kunden keine Kosten verursacht. Das ist möglich, weil Energieberater eine Wechselprovision von Anbietern erhalten. Kunden haben so den vielfachen Vorteil, dass sie einen geprüften Experten haben, der die günstigste sichere Energieversorgung eruiert und für Kunden damit große Einsparpotenziale realisiert. Selbstverständlich sind die möglichen Einsparungen von den konkreten Verträgen abhängig, aber Einsparungen von jährlich 600 Euro bei kleinen Apotheken und bis zu 1500 Euro bei großen Offizien sind durchaus nicht unüblich. Das eingesparte Geld können Sie mit Sicherheit anderweitig in Ihrer Apotheke sinnvoller einsetzen.

Natürlich gilt das auch für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Sanitätsfachhäuser.

Sie wollen Ihre Energiekosten, ohne stundenlang im Internet zu vergleichen oder etwas dafür bezahlen zu müssen, von einem zertifizierten Spezialisten optimieren lassen? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail. Einer unserer Experten wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihre Anfrage: Energiekostenoptimierung 

 

Diskretion in Apothekenapotheken 715 diskretion loesungen DenPhaMed

Kundengerechte Beratung zu sensiblen Themen

Eine kleine Packung Schmerztabletten, ein paar Hustenbonbons oder Pflaster: Das sind Wünsche, die meist keine hohen Anforderungen an Diskretion in Apotheken erfordern. Doch es gibt auch sehr viele sensible Themen, über die Kunden mit einer Apothekerin oder einem Apotheker sprechen möchten, ohne dass ein Dritter zuhören kann. Diskretion, die von immer mehr Patienten gefordert wird, ist aber gerade in kleineren Apotheken mit einer engen Offizin oft ein Problem. Um kundengerechte und architektonisch gefällige Lösungen bieten zu können, braucht es nicht selten pfiffige Ideen von Fachleuten.

Es gehört zu den alltäglichen Aufgaben von öffentlichen Apotheken, Patienten Beratung zu bieten. Welche Mittel bieten sich bei Magenverstimmungen, einer Verstauchung oder einer Erkältung an? Auf welche Unverträglichkeiten, Neben- und Wechselwirkungen muss geachtet werden? Das gehört zum täglichen Geschäft von Apothekern und Apothekerinnen sowie Mitarbeitern. Dazu kommen selbstverständlich auch noch Erläuterungen zu „apothekenüblichen Artikeln“ wie etwa Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetikprodukte und weitere Waren, die Gesundheit und Wohlbefinden fördern sollen. Im Rahmen dieser Informationstätigkeiten werden von Kunden in zunehmendem Maße Möglichkeiten der „diskreten Beratung“ gefordert.

Das gilt umso mehr, wenn Patienten mit ernsthaften Erkrankungen fachkundigen Rat in der Apotheke ihres Vertrauens suchen. Gerade diese Kundengruppe wünscht sich verständlicherweise eine größtmögliche Vertraulichkeit. Wer möchte schon, dass Unbekannte oder – noch schlimmer – flüchtige Bekannte über gesundheitliche Beschwerden wie Tumorerkrankungen, Hautausschläge, Inkontinenz oder chronische Leiden Bescheid wissen?

Vertraulichkeit: Kundenwunsch und Forderung der ApBetrO

Eine Befragung unter 500 Apothekenleitern ergab, dass in 89 Prozent der pharmazeutischen Betriebe Kunden Gespräche unter vier Augen wünschen. Die Forderung nach einer diskreten Beratung findet sich ebenso in Paragraf 4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): „Die Offizin muss so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung ... so gewahrt wird, dass das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden weitestgehend verhindert wird.“

apotheken 715 diskretion loesungen vertraulichkeit DenPhaMedViele Apotheker und Apothekerinnen stehen vor der Frage, wie sie die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung gerade angesichts eines immer öfter geäußerten Wunsches nach vertraulichen Beratungen besser erfüllen können. Nicht zuletzt auch, weil Kunden, die Wert auf ihre Privatsphäre legen, ansonsten die Apotheke wechseln könnten. Insbesondere in beengten Verhältnissen stellt die Gewährleistung einer besseren Privatsphäre jedoch eine Herausforderung dar. Die Folge: Das Vorhaben, mehr diskrete Beratungsangebote zu schaffen, wird abgebrochen oder es kommt zu eher symbolhaften Änderungen wie etwa das Aufhängen von Schildern, die Kunden bitten, Abstand zu halten. In den meisten Fällen sind solche Lösungen für beiden Seiten unbefriedigend.

Warum nicht ein kleines „Raumwunder“?

apotheken 715 diskretion loesungen raumwunder DenPhaMedDie optimale Platzausnutzung und gezielte Ausleuchtung ist in jeder Offizin ein wichtiger, aber längst nicht immer hinreichend beachteter Erfolgsbaustein. Schließlich sollen Frei- und Sichtwahl optimal zur Geltung kommen. Deshalb ist die Wegeführung ebenso bedeutsam wie eine diskrete Beratung. Aktionen müssen auffallen, ebenso wie Sonderangebote. All das unter einen Hut zu bringen, ist eine Herausforderung, die sich lohnt – denn die Lösungen sind meist einfach, kostengünstig und aufwandsarm umsetzbar. Ihre Anfrage: verkäuferische Offizin

Die Vorteile des Beratungszylinders auf einen Blick:

  • bei Bedarf ungestörte Beratung auf nur 6 Quadratmetern,
  • in der übrigen Zeit ein normaler Handverkaufsplatz,
  • der ein bestehendes Raumkonzept optimal ergänzt,
  • oder ein Angebot besonders in Szene setzt.
  • Eine Realisierung ist nahezu in jedem Umfeld möglich.

Fordern Sie jetzt Informationsmaterial zum Thema Beratungszylinder an.

Die Trennwand: Ein Klassiker, der mehr zu bieten hat

apotheken 715 diskretion loesungen wasserfall DenPhaMedSelbstverständlich gibt es auch klassischere Ansätze wie etwa Trennwände oder Sichtblenden zwischen einzelnen Handverkaufsstellen. 

Solche Bauelemente haben den Vorteil, dass sie sehr wenig Raumbedarf haben und ausgesprochen einfach aufzustellen sind. Und solche Sichtblenden müssen auch nicht langweilig sein. Tatsächlich gibt es bei solchen Sichtblenden attraktive und ungewöhnliche Konzepte, die zu völlig neuen Raumeindrücken führen können.

So gibt es beispielsweise Entwicklungen, die einen Sichtschutz mit einem Wasserelement kombinieren.

Das Ergebnis ist ein optisch ansprechendes, durch das Wasser mikroklimafreundliches, modernes Diskretionselement, das deutlich mehr Vorteile hat als eine normale Sichtschutzwand.

Konkret lassen sich die positiven Effekte wie folgt zusammenfassen:

  • Sichtschutz zwischen jeweils zwei Handverkäufen.
  • Fließendes Wasser sorgt für einen zusätzlichen Hörschutz.
  • Verbesserung des Raumklimas durch Luftbefeuchtung.
  • Orientierung und Gliederung des Raumes.
  • Aufwertung der Optik und Alleinstellungsmerkmal für die Apotheke.
  • Atmosphärische Beleuchtung samt Farblichtwechsel bei geschlossener Apotheke.
  • Warenpräsentation direkt am Kassenplatz.

Ihre Anfrage: Infomaterial Diskretionselement mit eigenem Mikro-Klima

Wertsteigerung und Stärkung der Attraktivität

Apothekerinnen und Apotheker stehen immer im Wettbewerb. Das macht sich insbesondere in Städten mit einem großen Angebot oder gar einer Überversorgung bemerkbar.

apotheken 715 diskretion loesungen wertsteigerung DenPhaMedAber selbst Apotheken ohne direkte Konkurrenten verlieren Kunden an Online-Händler im Internet. Deshalb sind Optimierungen in der Apotheke immer eine Überlegung wert. Wer Kunden mehr Diskretion mit attraktiven Bauelementen bietet, profitiert gleich doppelt. Zum einen kommt er weitverbreiteten Kundenwünschen nach einer vertraulichen Atmosphäre bei der Beratung nach. Zum anderen stärkt er die Attraktivität des Verkaufsraums. Selbstverständlich können Diskretionselemente nicht die Lösung für alle Probleme sein. Doch als eine Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung können diese Konzepte den Wert einer Apotheke spürbar steigern.

Sie sind auf der Suche nach innovativen Ideen zur Verbesserung Ihrer Diskretionsräume? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir können Ihnen Experten für die Innenausstattung von Apotheken vermitteln, die Sie weiterbringen. Selbstverständlich verpflichtet Sie eine Anfrage an uns zu nichts. Zur Fachberatung Diskretionslösungen in Apotheken

 

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